Deutsche EuroShop AG: Bezugsrechtskapitalerhöhung im Verhältnis 8:1 zur Finanzierung des Erwerbs von Shoppingcentern beschlossen Deutsche EuroShop AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung 04.11.2010 08:31 Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. - Nicht zur Verteilung, Veröffentlichung oder Weiterleitung in den USA, Kanada, Japan und Australien - Bezugsrechtskapitalerhöhung im Verhältnis 8:1 zur Finanzierung des Erwerbs von Shoppingcentern beschlossen Hamburg, den 4. November 2010 - Der Vorstand der Deutsche EuroShop AG, Hamburg (ISIN DE0007480204), hat beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft durch eine teilweise Ausnutzung des genehmigten Kapitals um bis zu EUR 5.736.822,00 durch Ausgabe von bis zu 5.736.822 neuen auf den Namen lautenden Aktien (Stückaktien), entsprechend ca. 12,5 % des gegenwärtigen Grundkapitals, gegen Bareinlage zu erhöhen. Ein vom Aufsichtsrat der Gesellschaft für diese Zwecke gebildeter Ausschuss hat dem Beschluss zugestimmt. Die neuen Aktien werden den Aktionären im Wege des mittelbaren Bezugsrechts im Verhältnis 8:1 zum Bezug angeboten. Acht alte Aktien berechtigen damit zum Bezug von einer neuen Aktie. Um ein glattes Bezugsverhältnis zu ermöglichen, hat sich einer der bestehenden Aktionäre verpflichtet, auf die Ausübung der Bezugsrechte aus zwei ihm zustehenden Bezugsrechten zu verzichten. Der Bezugspreis beträgt EUR 23,00. Die Frist zum Bezug der neuen Aktien beginnt am 8. November 2010 und endet voraussichtlich am 22. November 2010. Die neuen Aktien sind für das Geschäftsjahr 2010 voll dividendenberechtigt. Das Bezugsangebot richtet sich ausschließlich an bestehende Aktionäre der Gesellschaft. Ein Handel der Bezugsrechte ist nicht vorgesehen. Etwaige aufgrund des Bezugsangebots nicht bezogene neue Aktien können ausschließlich von Aktionären im Wege eines Überbezugs ebenfalls zum Bezugspreis erworben werden. Verbindliche Angebote für einen solchen Überbezug müssen während der Bezugsfrist abgegeben werden. Soweit es wegen hoher Nachfrage im Rahmen des Überbezugs nicht möglich ist, allen Aktionären sämtliche von ihnen zusätzlich gewünschten neuen Aktien zuzuteilen, werden Angebote zum Erwerb weiterer neuer Aktien proportional im Verhältnis der Volumina der Überbezugsanmeldungen der am Überbezug teilnehmenden Aktionäre zueinander berücksichtigt, und zwar bis das gesamte Volumen der Kapitalerhöhung ausgeschöpft ist. Die Gesellschaft plant, den Emissionserlös in Höhe von bis zu EUR 132 Mio. zur Finanzierung des Erwerbs des Billstedt-Centers Hamburg sowie für weitere Shoppingcenter-Investments zu verwenden. Das Gesamtinvestitionsvolumen für das Billstedt-Center Hamburg beläuft sich auf rund EUR 160 Mio., von denen bis zu EUR 80 Mio. langfristig fremdfinanziert werden sollen. Die KG CURA Vermögensverwaltung G. m. b. H. & Co., Hamburg, die von Mitgliedern der Familie Otto beherrscht wird, ist aufgrund einer Rahmenvereinbarung gegenüber der Gesellschaft verbindlich verpflichtet, im Wege der Ausübung von Bezugsrechten sowie der Abgabe von verbindlichen Überbezugserklärungen insgesamt bis zu 1.147.364 Aktien zum Bezugspreis zu erwerben. Die neuen Aktien sollen prospektfrei zum Handel im Regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse sowie zum Teilbereich des Regulierten Markts mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen werden. Joint Lead Manager der Transaktion sind die COMMERZBANK Aktiengesellschaft und die DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main. Deutsche EuroShop AG Der Vorstand Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf irgendwelcher Wertpapiere dar. Insbesondere stellt dieses Dokument weder ein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten dar. Die Bezugsrechte und die Aktien der Deutsche EuroShop AG (die 'Wertpapiere') dürfen nicht in den Vereinigten Staaten oder 'U. S. persons' (wie in Regulation S des U. S.-amerikanischen Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der 'Securities Act') definiert) oder für Rechnung von U. S. persons angeboten oder verkauft werden, es sei denn, sie sind registriert oder von der Registrierungspflicht gemäß dem Securities Act befreit. Die Wertpapiere sind nicht, und werden nicht, gemäß dem Securities Act registriert. Ein etwaiges öffentliches Angebot von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten hat auf Grundlage eines Wertpapierprospekts zu erfolgen, der vom Emittenten erhalten werden kann, und der detaillierte Informationen über die Gesellschaft und ihr Management sowie Finanzinformationen enthält. Es erfolgt kein öffentliches Angebot der Wertpapiere in den Vereinigten Staaten. 04.11.2010 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 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