Deutsche EuroShop modifiziert Beschlussvorschlag zur Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals in der anstehenden Hauptversammlung Deutsche EuroShop AG / Hauptversammlung 15.06.2010 17:20 Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Deutsche EuroShop modifiziert Beschlussvorschlag zur Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals in der anstehenden Hauptversammlung Hamburg, 15. Juni 2010 - Die ordentliche Hauptversammlung des Shoppingcenter-Investors Deutsche EuroShop wird am 17. Juni 2010 in Hamburg stattfinden. Nach Veröffentlichung der Einladung und Tagesordnung hat die Gesellschaft in Investorengesprächen signalisiert bekommen, dass eine theoretisch mögliche Verwässerung, wie sie mit dem unter TOP 6 lit. b) und c) zur Beschlussfassung vorgeschlagenen Genehmigten Kapitals 2010 verbunden sein kann, zu umfangreich sei. Vorstand und Aufsichtsrat der Deutsche EuroShop AG erachten die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals von bis zu 50 % des Grundkapitals als eine wichtige Voraussetzung für die Beibehaltung der erfolgreichen und wachstumsorientierten Investitionsstrategie. Die Verwaltung erkennt allerdings den Hinweis auf die mögliche Verwässerung bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen im Sinne des Aktionärsschutzes an. Daher wird in der anstehenden Hauptversammlung ein modifizierter Beschluss zur Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals vorgeschlagen. Darin soll unter TOP 6 lit. b) und c) der Bezugsrechtsausschluss bei Sachkapitalerhöhungen auf bis zu insgesamt 20 % des sowohl im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigung als auch des im Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals begrenzt werden. Die Aktionäre werden darauf hingewiesen, dass aus rechtlichen Gründen eine bereits erteilte Weisung, die den im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemachten ursprünglichen Beschlussvorschlag zu TOP 6 betrifft, damit gegenstandslos ist. Sofern Aktionäre eine neue Weisung zum modifizierten Beschlussvorschlag erteilen möchten, der im vollen Wortlaut auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.deutsche-euroshop.de/HV einsehbar ist, so ist dies noch bis zum 16. Juni 2010, 24.00 Uhr, auf den in den Teilnahmebedingungen genannten Wegen möglich. Deutsche EuroShop - Die Shoppingcenter-AG Die Deutsche EuroShop ist Deutschlands einzige Aktiengesellschaft, die ausschließlich in Shoppingcenter an erstklassigen Standorten investiert. Das MDAX-Unternehmen ist zurzeit an 17 Einkaufscentern in Deutschland, Österreich, Polen und Ungarn beteiligt. 15.06.2010 Ad-hoc-Meldungen, Finanznachrichten und Pressemitteilungen übermittelt durch die DGAP. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de Sprache: Deutsch Unternehmen: Deutsche EuroShop AG Oderfelder Straße 23 20149 Hamburg Deutschland Telefon: +49 (0)40 413 579-0 Fax: +49 (0)40 413 579-29 E-Mail: ir@deutsche-euroshop.de Internet: www.deutsche-euroshop.de ISIN: DE0007480204 WKN: 748020 Indizes: MDAX Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, München, Hannover, Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart Ende der Mitteilung DGAP News-Service |