Deutsche EuroShop AG: Korrektur einer Veröffentlichung vom 21.04.2010 gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung Deutsche EuroShop AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie) 23.04.2010 14:56 Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Korrektur der Stimmrechtsmitteilung vom 21.04.2010: Die BlackRock Inc., New York, U.S.A. hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 20.04.2010 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Deutsche EuroShop AG, Hamburg, Deutschland, ISIN: DE0007480204, WKN: 748020 am 16.04.2010 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,00% (das entspricht 1323646 Stimmrechten) betragen hat. 3,00% der Stimmrechte (das entspricht 1323646 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen. 23.04.2010 Ad-hoc-Meldungen, Finanznachrichten und Pressemitteilungen übermittelt durch die DGAP. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de Sprache: Deutsch Unternehmen: Deutsche EuroShop AG Oderfelder Straße 23 20149 Hamburg Deutschland Internet: www.deutsche-euroshop.de Ende der Mitteilung DGAP News-Service |