Deutsche EuroShop AG: Korrektur einer Veröffentlichung vom 05.02.2010 gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung Deutsche EuroShop AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie) 10.02.2010 14:17 Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Korrektur der Stimmrechtsmitteilung vom 05.02.2010: Die AROSA Vermögensverwaltungsgesellschaft m.b.H., Hamburg, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 10.02.2010 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Deutsche EuroShop AG, Hamburg, Deutschland, ISIN: DE0007480204, WKN: 748020 am 02.02.2010 die Schwelle von 10% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 9,6273% (das entspricht 4247021 Stimmrechten) betragen hat. 10.02.2010 Ad-hoc-Meldungen, Finanznachrichten und Pressemitteilungen übermittelt durch die DGAP. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de Sprache: Deutsch Unternehmen: Deutsche EuroShop AG Oderfelder Straße 23 20149 Hamburg Deutschland Internet: www.deutsche-euroshop.de Ende der Mitteilung DGAP News-Service |