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/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Deutsche EuroShop AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 08.01.2024 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
29.11.2023 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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Deutsche EuroShop AG
WKN: 748020 / ISIN: DE0007480204
Eindeutige Kennung des Ereignisses: DEQ012024aHV
Wir laden hiermit unsere Aktionäre ein zur
außerordentlichen Hauptversammlung
am Montag, 8. Januar 2024, um 14:00 Uhr mitteleuropäische Winterzeit - MEZ,
in der Handwerkskammer Hamburg, Holstenwall 12, 20355 Hamburg.
I. |
Tagesordnung
Beschlussfassung über die Gewinnverwendung der Deutsche EuroShop AG unter Änderung des Gewinnverwendungsbeschlusses der ordentlichen
Hauptversammlung vom 29. August 2023 über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2022
Es ist Teil der Strategie der Deutsche EuroShop AG („Gesellschaft“), im Rahmen einer Neuordnung der Kapital- und Finanzierungsstruktur des Deutsche EuroShop-Konzerns dessen Fremdkapitalquote
- vorbehaltlich der Erzielung eines „Investment-Grade“-Ratings für möglicherweise zu begebende Fremdkapitalinstrumente - auf bis zu 50 % bis 60 % zu erhöhen und Erlöse aus entsprechenden
Fremdkapitalinstrumenten sowie Barmittel, die nicht zur Erfüllung der Liquiditätserfordernisse des Deutsche EuroShop-Konzerns
benötigt werden, zur Erhöhung von Dividendenzahlungen bzw. zur Zahlung einer Sonderdividende zu verwenden. In diesem Zusammenhang
hat die Gesellschaft kürzlich die Liquiditätserfordernisse des Deutsche EuroShop-Konzerns überprüft. Zudem befinden sich Gesellschaften
des Deutsche EuroShop-Konzerns, insbesondere solche, an denen der Deutsche EuroShop-Konzern zu Beginn des Jahres 2023 weitere
Anteile erworben hat, derzeit in Prozessen zur Erhöhung bestehender Darlehen. In Bezug auf die entsprechenden Gesellschaften
dient die zusätzliche Darlehensaufnahme letztlich der nachträglichen Erhöhung des Fremdkapitalanteils in Bezug auf die jeweiligen
Shopping Center und aus Konzernsicht ebenfalls der Erhöhung der Fremdkapitalquote. Der Deutsche EuroShop-Konzern verfügt damit
zwischenzeitlich über Barmittel, die kurzfristig an Aktionäre ausgeschüttet werden können.
Die von der Gesellschaft vorgesehene Ausschüttung an die Aktionäre soll im Wege der Zahlung einer Sonderdividende für das
Geschäftsjahr 2022 erfolgen, die zusätzlich zu der bereits am 1. September 2023 an die Aktionäre ausgezahlte Dividende geleistet
werden soll.
Hierzu ist es erforderlich, den von der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 29. August 2023 gefassten Gewinnverwendungsbeschluss
anzupassen. Die ordentliche Hauptversammlung vom 29. August 2023 hatte unter Tagesordnungspunkt 2 beschlossen, vom Bilanzgewinn
für das Geschäftsjahr 2022 in Höhe von 691.160.885,44 € einen Teilbetrag in Höhe von 191.160.797,50 € zur Ausschüttung einer
Dividende von 2,50 € je dividendenberechtigter Stückaktie zu verwenden und den verbleibenden Teilbetrag von 500.000.087,94
€ auf neue Rechnung vorzutragen. Die Sonderdividende soll nunmehr aus dem verbleibenden Teilbetrag von 500.000.087,94 € geleistet
werden, der von der ordentlichen Hauptversammlung 2023 auf neue Rechnung vorgetragen wurde.
Vor diesem Hintergrund schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, wie folgt zu beschließen:
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Der von der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 29. August 2023 gefasste Gewinnverwendungsbeschluss wird dahingehend
geändert, dass der auf neue Rechnung vorgetragene Teilbetrag des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2022 in Höhe von 500.000.087,94
€ wie folgt verwendet wird:
a) |
103.226.830,65 € zur Ausschüttung einer Sonderdividende von 1,35 € je dividendenberechtigter Stückaktie
und
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b) |
den verbleibenden Teilbetrag von 396.773.257,29 € zum Vortrag auf neue Rechnung.
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Unter Berücksichtigung des bereits von der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 29. August 2023 gefassten Gewinnverwendungsbeschlusses
ergibt sich damit insgesamt folgende Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2022:
Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2022
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691.160.885,44 €
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- |
Ausschüttung einer Dividende von 2,50 € je
dividendenberechtigter Stückaktie, wie in der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 29. August 2023 beschlossen und bereits am 1. September 2023 gezahlt
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191.160.797,50 €
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- |
Ausschüttung einer weiteren Dividende von 1,35 € je
dividendenberechtigter Stückaktie auf Grundlage des vorstehenden Beschlussvorschlags
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103.226.830,65 €
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Ausschüttung dann insgesamt
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294.387.628,15 €
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Verbleibender Gewinnvortrag auf Grundlage des vorstehenden Beschlussvorschlags
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396.773.257,29 €
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Gemäß § 58 Absatz 4 Satz 2 Aktiengesetz ist der Anspruch auf die weitere Dividende in Höhe von 1,35 € je dividendenberechtigter
Stückaktie am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, das heißt am 11. Januar 2024, fällig.
Die Gesellschaft behält sich vor, ihren Beschlussvorschlag zur Ausschüttung einer weiteren Dividende ggf. noch vor oder spätestens
in der Hauptversammlung anzupassen, falls sich dies aufgrund neu eingetretener Umstände, insbesondere der Schaffung weiterer
Liquidität durch den aus heutiger Sicht erwarteten Abschluss von Darlehensverträgen, für die Ausschüttung einer höheren Dividende
als möglich und zweckmäßig erweisen sollte.
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II. |
Weitere Informationen zur Hauptversammlung
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1. |
Anmeldung zur Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre (gemeint sind in dieser
Einladung stets alle Geschlechter, einzig aus Gründen der Lesbarkeit wird auf die Nennung weiterer Formen verzichtet) berechtigt,
die im Aktienregister als Aktionäre der Gesellschaft eingetragen sind und sich so angemeldet haben, dass ihre Anmeldung spätestens
bis zum 1. Januar 2024, 24:00 Uhr MEZ, bei der Gesellschaft in Textform eingegangen ist.
Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können sich bei der Gesellschaft in Textform unter der folgenden Anschrift,
Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse
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Deutsche EuroShop AG c/o Better Orange IR & HV AG Haidelweg 48 81241 München Deutschland Telefax: +49 (0)89 889 690 633 E-Mail: deutsche-euroshop@better-orange.de
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anmelden.
Ein Formular zur Anmeldung wird den Aktionären, die spätestens zu Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung (18. Dezember
2023, 00:00 Uhr MEZ) im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind, zusammen mit der Einladung zur Hauptversammlung
übersandt. Ein Anmeldeformular steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.deutsche-euroshop.de/HV |
zum Download bereit.
Als Service bieten wir Ihnen die Möglichkeit, sich elektronisch unter Nutzung des passwortgeschützten „Internetservice für
Aktionäre“ gemäß des von der Gesellschaft festgelegten Verfahrens über folgende Internet-Adresse
www.deutsche-euroshop.de/HV |
anzumelden.
Die individuellen Zugangsdaten für die Nutzung des passwortgeschützten Internetservice für Aktionäre werden den Aktionären,
die am 18. Dezember 2023, 00:00 Uhr MEZ, im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind, zusammen mit der Hauptversammlungseinladung
und dem Formular zur Anmeldung und Eintrittskartenbestellung übersandt.
Auch neue Aktionäre, die nach dem 18. Dezember 2023, 00:00 Uhr MEZ, bis zum 1. Januar 2024, 24:00 Uhr MEZ, in das Aktienregister
der Gesellschaft eingetragen werden und denen daher kein Formular zur Anmeldung und Eintrittskartenbestellung zugeschickt
wird, können sich in Textform (§ 126b BGB) unter der oben genannten Anschrift, Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse anmelden.
Sofern für die Anmeldung nicht das von der Gesellschaft versandte Formular verwendet wird, ist durch eindeutige Angaben für
eine zweifelsfreie Identifizierung des sich anmeldenden Aktionärs zu sorgen, zum Beispiel durch die Nennung des vollständigen
Namens bzw. der vollständigen Firma des Aktionärs, der Anschrift und der Aktionärsnummer.
Nach frist- und ordnungsgemäßer Anmeldung werden Eintrittskarten für die Hauptversammlung als organisatorische Hilfsmittel
übersandt bzw. am Versammlungsort hinterlegt.
Bedeutung des Technical Record Date
Maßgeblich für die Ausübung des Stimmrechts ist der im Aktienregister eingetragene Bestand an Aktien am Tag der Hauptversammlung.
Dieser Bestand wird demjenigen zum Zeitpunkt des Anmeldeschlusses entsprechen, da Löschungen, Neueintragungen und Änderungen
im Aktienregister gemäß § 11 Abs. 5 der Satzung in den letzten sechs Tagen vor der Hauptversammlung sowie am Tag der Hauptversammlung
selbst nicht stattfinden. Technisch maßgeblicher Bestandsstichtag (sogenannter „Technical Record Date“) ist daher der 1. Januar 2024, 24:00 Uhr MEZ. Erwerber von Aktien, deren Umschreibeanträge nach dem 1. Januar 2024, 24:00
Uhr MEZ, bei der Gesellschaft eingehen, können somit Teilnahme- und Stimmrechte aus diesen Aktien in der Hauptversammlung
nicht ausüben. In diesen Fällen verbleiben Teilnahme- und Stimmrechte bis zur Umschreibung bei dem im Aktienregister eingetragenen
Aktionär. Die Aktien werden durch die Anmeldung zur Hauptversammlung jedoch in keiner Weise blockiert, so dass Aktionäre auch
nach einer Anmeldung frei über ihre Aktien verfügen und diese veräußern können. Der Technical Record Date hat keine Bedeutung
für die Dividendenberechtigung.
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2. |
Stimmrechtsausübung
Aktionäre können ihr Stimmrecht persönlich, durch Bevollmächtigte und durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben
a) |
Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte
Das Stimmrecht kann in der Hauptversammlung auch durch einen bevollmächtigten Intermediär i. S. v. § 135 AktG (z. B. die depotführende
Bank oder ein anderes Kreditinstitut), eine Aktionärsvereinigung, Stimmrechtsberater oder eine andere Person nach Wahl ausgeübt
werden. Auch in diesem Fall ist eine frist- und ordnungsgemäße Anmeldung zur Hauptversammlung erforderlich.
Formulare zur Anmeldung und Vollmachts- und ggf. Weisungserteilung sowie die individuellen Zugangsdaten für die Nutzung des
passwortgeschützten Internetservice für Aktionäre werden den am 18. Dezember 2023, 00:00 Uhr MEZ, im Aktienregister eingetragenen
Aktionären zusammen mit der Hauptversammlungseinladung übersandt. Die Unterlagen können zudem kostenfrei bei der Gesellschaft
angefordert werden. Entsprechende Formulare stehen ferner über die Internetadresse
www.deutsche-euroshop.de/HV |
zum Abruf zur Verfügung.
Wenn weder ein Intermediär i. S. v. § 135 AktG noch eine Aktionärsvereinigung oder eine mit diesen gemäß aktienrechtlichen
Bestimmungen gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt wird, kann die Vollmacht nach § 13 Abs. 3 Satz 2 der Satzung
auch unter Nutzung eines Internetdialogs erteilt werden. Gleiches gilt für den Widerruf einer Vollmacht.
Wird die Vollmacht gegenüber den Bevollmächtigten erteilt, kann der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft
am Tage der Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle erbracht werden. Der Nachweis der Bevollmächtigung kann auch
an die Gesellschaft an folgende Anschrift, Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse übermittelt werden:
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Deutsche EuroShop AG c/o Better Orange IR & HV AG Haidelweg 48 81241 München Deutschland Telefax: +49 (0)89 889 690 633 E-Mail: deutsche-euroshop@better-orange.de
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Alternativ kann die Erteilung und der Widerruf einer Vollmacht (mit Ausnahme der Vollmacht an einen Intermediär oder eine
Aktionärsvereinigung oder eine mit diesen gemäß aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellte Person oder Institution) im
Wege elektronischer Datenübertragung unter Nutzung des passwortgeschützten „Internetservice für Aktionäre“ über folgende Internet-Adresse
www.deutsche-euroshop.de/HV |
bis zum 7. Januar 2024, 24:00 Uhr (MEZ), erfolgen.
Die individuellen Zugangsdaten für die Nutzung des passwortgeschützten Internetservice für Aktionäre werden den Aktionären,
die am 18. Dezember 2023, 00:00 Uhr MEZ, im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind, zusammen mit der Hauptversammlungseinladung
und dem Formular zur Anmeldung und Eintrittskartenbestellung übersandt.
Bei der Bevollmächtigung von Intermediären und diesen nach § 135 Abs. 8 Aktiengesetz gleichgestellten Personen gilt § 135
Aktiengesetz.
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b) |
Stimmrechtsausübung durch weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter
Die Deutsche EuroShop AG bietet ihren Aktionären weiter die Möglichkeit, sich durch weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter
in der Hauptversammlung vertreten zu lassen.
Die Erteilung oder der Widerruf einer Vollmacht oder die Erteilung oder Änderung von Weisungen an die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter hat an die oben für die Erteilung von Vollmachten gegenüber der Gesellschaft genannte Anschrift,
Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse oder im Wege elektronischer Datenübertragung unter Nutzung des passwortgeschützten „Internetservice
für Aktionäre“ über folgende Internet-Adresse
www.deutsche-euroshop.de/HV |
zu erfolgen.
Ein zusätzlicher Nachweis einer Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter ist nicht erforderlich.
Vor der Hauptversammlung ist die Erteilung oder der Widerruf einer Vollmacht oder die Erteilung oder Änderung von Weisungen
an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter möglich. Aus organisatorischen Gründen bitten wir Sie, die Erteilung
oder den Widerruf einer Vollmacht oder die Erteilung oder Änderung von Weisungen der Gesellschaft bis zum 7. Januar 2024,
24:00 Uhr MEZ, unter der oben genannten Anschrift, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse oder über den passwortgeschützten „Internetservice
für Aktionäre“ unter
www.deutsche-euroshop.de/HV |
zu übermitteln.
Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht angemeldeten und in der Hauptversammlung erschienenen Aktionären, Aktionärsvertretern
bzw. deren Bevollmächtigten an, die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft auch direkt in der Hauptversammlung bis zum Beginn
der Abstimmungen mit der weisungsgebundenen Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen oder erteilte Weisungen zu ändern.
Die Stimmrechtsvertreter werden ausschließlich das Stimmrecht ausüben und keine weitergehende Rechte wie Frage- oder Antragsrechte
wahrnehmen.
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3. |
Angaben zu den Rechten der Aktionäre gemäß § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 Aktiengesetz
a) |
Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 Aktiengesetz
Gemäß § 122 Abs. 2 Aktiengesetz können Aktionäre, deren Anteile zusammen den 20. Teil des Grundkapitals oder den anteiligen
Betrag von 500.000,00 € erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem
neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Die betreffenden Aktionäre haben nachzuweisen,
dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis
zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten (vgl. § 142 Abs. 2 Satz 2 Aktiengesetz i. V. m. § 122 Abs. 1 Satz 3,
Abs. 2 Satz 1 Aktiengesetz). Das Verlangen ist schriftlich an die Gesellschaft unter nachstehender Adresse zu richten und
muss der Gesellschaft bis spätestens 8. Dezember 2023, 24:00 Uhr MEZ, zugehen. Ein entsprechendes Verlangen ist an folgende
Adresse zu richten:
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Deutsche EuroShop AG Vorstand Heegbarg 36 22391 Hamburg Deutschland
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Bekanntzumachende Ergänzungsverlangen werden - sofern sie nicht bereits mit der Einberufung mitgeteilt werden - unverzüglich
nach Zugang im Bundesanzeiger bekannt gemacht werden und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen
werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Zudem sind sie Bestandteil der Mitteilungen
nach § 125 Aktiengesetz. Sie werden außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.deutsche-euroshop.de/HV |
bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt.
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b) |
Gegenanträge und Wahlvorschläge gem. §§ 126 Abs. 1, 127 Aktiengesetz
Aktionäre können Gegenanträge und abweichende Wahlvorschläge gegen den Beschlussvorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat
zur Tagesordnung übersenden. Solche Anträge sind unter Angabe des Namens des Aktionärs und einer etwaigen Begründung an folgende
Adresse zu richten:
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Deutsche EuroShop AG Patrick Kiss Heegbarg 36 22391 Hamburg Deutschland Telefax: +49 (0) 40 / 41 35 79 29 E-Mail: ir@deutsche-euroshop.de
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Gegenanträge von Aktionären, die mindestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, also bis spätestens 24. Dezember 2023,
24:00 Uhr MEZ, unter der angegebenen Adresse eingehen, werden einschließlich einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung allen
Aktionären im Internet unter
www.deutsche-euroshop.de/HV |
zugänglich gemacht, sofern die Voraussetzungen für eine Pflicht zur Veröffentlichung gemäß § 126 Aktiengesetz erfüllt sind.
Anderweitig adressierte Gegenanträge von Aktionären müssen unberücksichtigt bleiben. Für Aktionärsvorschläge zur Wahl von
Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern gelten gemäß § 127 Aktiengesetz die vorstehenden Ausführungen zu § 126
Abs. 1 Aktiengesetz entsprechend. Soweit sich Wahlvorschläge inhaltlich nicht auf Gegenstände der Tagesordnung beziehen, behält
sich die Gesellschaft gemäß §§ 127 Satz 1, 126 Abs. 2 Nr. 2 AktG vor, von einer Veröffentlichung abzusehen.
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c) |
Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 Aktiengesetz
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär gemäß § 131 Abs. 1 Aktiengesetz vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der
Gesellschaft verlangen, über die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie
über die Lage des Konzerns und der im Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung
des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in §
131 Abs. 3 Aktiengesetz genannten Gründen absehen.
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d) |
Weitergehende Erläuterungen
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 Aktiengesetz
sind im Internet unter
www.deutsche-euroshop.de/HV |
einzusehen.
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4. |
Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft
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Informationen gemäß § 124a Aktiengesetz werden den Aktionären im Internet unter
www.deutsche-euroshop.de/HV |
zugänglich gemacht. Dort werden nach dem Ende der Hauptversammlung auch die Abstimmungsergebnisse veröffentlicht.
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5. |
Angaben gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG
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Das Grundkapital der Gesellschaft ist im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung eingeteilt in 76.464.319,00 nennwertlose
Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung keine
eigenen Aktien. so dass die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien 76.464.319 Stück beträgt.
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6. |
Hinweise zum Datenschutz
Unsere Datenschutzhinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten unserer Aktionäre stehen auf der Internetseite der Gesellschaft
unter
www.deutsche-euroshop.de/HV |
zur Einsicht und zum Download zur Verfügung.
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Hamburg, im November 2023
Deutsche EuroShop AG
Der Vorstand
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