Deutsche EuroShop AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung Deutsche EuroShop AG 29.06.2015 15:08 Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 1. Die BlackRock, Inc., Wilmington, DE, Vereinigte Staaten von Amerika hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 29.06.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Deutsche EuroShop AG, Hamburg, Deutschland am 25.06.2015 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 4,20% (das entspricht 2264700 Stimmrechten) betragen hat. 1,98% der Stimmrechte (das entspricht 1068716 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen. 2,36% der Stimmrechte (das entspricht 1275726 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen. Der oben genannte Gesamtstimmrechtsbetrag entspricht nicht zwangsläufig der Summe der einzeln aufgeführten Zurechnungsbestände. Das resultiert daraus, dass Stimmrechte innerhalb der BlackRock-Unternehmensgruppe mehrfach zugerechnet werden. 2. Die BlackRock Holdco 2, Inc., Wilmington, DE, Vereinigte Staaten von Amerika hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 29.06.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Deutsche EuroShop AG, Hamburg, Deutschland am 25.06.2015 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 4,20% (das entspricht 2264700 Stimmrechten) betragen hat. 1,98% der Stimmrechte (das entspricht 1068716 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen. 2,36% der Stimmrechte (das entspricht 1275726 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen. Der oben genannte Gesamtstimmrechtsbetrag entspricht nicht zwangsläufig der Summe der einzeln aufgeführten Zurechnungsbestände. Das resultiert daraus, dass Stimmrechte innerhalb der BlackRock-Unternehmensgruppe mehrfach zugerechnet werden. 3. Die BlackRock Financial Management, Inc., Wilmington, DE, Vereinigte Staaten von Amerika hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 29.06.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Deutsche EuroShop AG, Hamburg, Deutschland am 25.06.2015 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 4,20% (das entspricht 2264700 Stimmrechten) betragen hat. 1,98% der Stimmrechte (das entspricht 1068716 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen. 0,003% der Stimmrechte (das entspricht 1811 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG zuzurechnen. 2,36% der Stimmrechte (das entspricht 1273915 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen. Der oben genannte Gesamtstimmrechtsbetrag entspricht nicht zwangsläufig der Summe der einzeln aufgeführten Zurechnungsbestände. Das resultiert daraus, dass Stimmrechte innerhalb der BlackRock-Unternehmensgruppe mehrfach zugerechnet werden. 29.06.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de Sprache: Deutsch Unternehmen: Deutsche EuroShop AG Heegbarg 36 22391 Hamburg Deutschland Internet: www.deutsche-euroshop.de Ende der Mitteilung DGAP News-Service |