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DGAP-CMS News vom 22.11.2017

Deutsche Börse AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
Deutsche Börse AG / Aktienrückkaufprogramm

22.11.2017 / 11:12
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Bekanntmachung nach Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 zur Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR)

Aktienrückkaufprogramm

Das von der Deutsche Börse AG in der Ad-hoc Mitteilung vom 26. April 2017 angekündigte Aktienrückkaufprogramm wird ab dem 27. November 2017 auf der Grundlage der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 17. Mai 2017 durchgeführt werden. Im Zeitraum bis längstens zum 30. Juni 2018 sollen bis zu 13.203.618 Aktien der Gesellschaft (ISIN: DE0005810055) zu Anschaffungskosten von insgesamt bis zu 200 Mio. EUR (ohne Erwerbsnebenkosten), ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) zurückgekauft werden.
Der Aktienrückkauf erfolgt nach Maßgabe der Safe-Harbour-Regelungen des Artikels 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in Verbindung mit den Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052.
Der Rückerwerb dient ausschließlich den in Artikel 5 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 genannten Zwecken, d.h. wahlweise zur Kapitalherabsetzung, zur Erfüllung von aus einem Schuldtitel entstehenden Verpflichtungen, die in Beteiligungskapital umgewandelt werden können, oder zur Erfüllung von aus einem Belegschaftsaktienprogramm oder anderen Formen der Zuteilung von Aktien an Mitarbeiter oder Angehörige der Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgane der Deutsche Börse AG oder einem verbundenen Unternehmen entstehenden Verpflichtungen.
 
Mit dem Rückkauf ist ein Kreditinstitut beauftragt worden, das seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs von Aktien unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft trifft.

Der Kaufpreis je zurückgekaufter Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den Mittelwert der Börsenpreise (Schlussauktionspreis der Deutsche Börse Aktie im elektronischen Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse) an den letzten fünf Handelstagen vor der Eingehung der Verpflichtung zum Erwerb nicht um mehr als 10 % über- oder unterschreiten.
Darüber hinaus hat sich das Kreditinstitut insbesondere verpflichtet, die Handelsbedingungen des Artikels 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 zu beachten. Danach dürfen Aktien u.a. nicht zu einem Kurs erworben werden, der über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses oder (sollte dieser höher sein) über dem des zum Zeitpunkt des Kaufs höchsten unabhängigen Angebots auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf stattfindet, liegt. Entsprechend der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 dürfen an einem Tag zudem nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf erfolgt, erworben werden. Der durchschnittliche Aktienumsatz ergibt sich aus dem durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen in den 20 Börsentagen vor dem konkreten Kauftermin.

Der Aktienrückkauf kann, soweit erforderlich und rechtlich zulässig, jederzeit ausgesetzt und wieder aufgenommen werden.
Die mit dem Aktienrückkaufprogramm zusammenhängenden Transaktionen werden in einer den Anforderungen des Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 entsprechenden Weise spätestens am Ende des siebten Handelstages nach dem Tag der Ausführung solcher Transaktionen bekannt gegeben.

Zudem wird die Deutsche Börse AG über die Fortschritte des Aktienrückkaufs unter www.deutsche-boerse.com regelmäßig informieren.

Deutsche Börse AG

Der Vorstand




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                     Deutschland
     Internet:       www.deutsche-boerse.com



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