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DGAP-Ad-hoc News vom 02.04.2014

Deutsche Börse AG: Strafrechtliche Ermittlungen gegen Clearstream Banking S.A.

Deutsche Börse AG / Schlagwort(e): Rechtssache
02.04.2014 07:54

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
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Deutsche Börse AG: Strafrechtliche Ermittlungen gegen Clearstream Banking S.A.

Clearstream Banking S.A. ("Clearstream"), eine 100 prozentige Tochtergesellschaft der Deutsche Börse AG, wurde heute Nacht von ihren U.S.-amerikanischen Anwälten darüber informiert, dass der U.S. Staatsanwalt des Southern District von New York (United States Attorney for the Southern District of New York) gegen Clearstream ein Ermittlungsverfahren wegen angeblicher Verletzungen U.S.-amerikanischer Geldwäsche- und Sanktionsvorschriften eingeleitet hat.

Die Ermittlungen, bei denen Clearstream mit dem U.S. Staatsanwalt kooperiert, befinden sich derzeit in einem sehr frühen Stadium.
Kontakt:
Nicolas Nonnenmacher
Tel.: +352 2 43-3 61 15


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