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DGAP-Ad-hoc News vom 07.11.2013

Deutsche Börse AG: Deutsche Börse AG Tochter Clearstream beschließt, sich mit OFAC zu vergleichen

Deutsche Börse AG / Schlagwort(e): Vergleich
07.11.2013 12:34

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
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Deutsche Börse AG: Deutsche Börse AG Tochter Clearstream beschließt, sich mit OFAC zu vergleichen

Die zuständigen Gremien innerhalb der Gruppe Deutsche Börse haben heute nach sorgfältiger Prüfung beschlossen, eine Untersuchung der U.S.-amerikanischen Exportkontrollbehörde Office of Foreign Assets Control ('OFAC') beizulegen. Clearstream Banking S.A. ('Clearstream') hat sich entschieden, sich mit OFAC gegen Zahlung von USD 151.902.000 zu vergleichen. Im Rahmen der Ermittlungen hatte OFAC die Unterhaltung eines Sammelkontos durch Clearstream in den Vereinigten Staaten sowie bestimmte Wertpapierübertragungen innerhalb des Abwicklungssystems der Clearstream im Jahr 2008 untersucht. Diese Wertpapierübertragungen hingen mit einer Entscheidung der Clearstream aus dem Jahr 2007 zusammen, die Konten ihrer iranischen Kunden zu schließen. Die Deutsche Börse AG hatte über die Möglichkeit, sich mit OFAC zu vergleichen, bereits im Rahmen der Ad-hoc-Mitteilung vom 28. Oktober 2013 informiert.

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