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DGAP-Ad-hoc News vom 02.02.2012

Deutsche Börse AG: Europäische Kommission untersagt geplanten Unternehmenszusammenschluss zwischen Deutsche Börse und NYSE Euronext

Deutsche Börse AG / Schlagwort(e): Firmenzusammenschluss
02.02.2012 15:17

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Heute wurde der Deutsche Börse AG (Deutsche Börse) die Entscheidung der Europäischen Kommission, den geplanten Unternehmenszusammenschluss mit NYSE Euronext zu untersagen, förmlich zugestellt. In Übereinstimmung mit den Bedingungen des Umtauschangebots der Alpha Beta Netherlands Holding N.V. an die Aktionäre der Deutsche Börse vom 4. Mai 2011 (in seiner geltenden Fassung) wird Alpha Beta Netherlands Holding N.V. das Erlöschen des Umtauschangebots veröffentlichen und die depotführenden Banken der Aktionäre der Deutsche Börse, die das Umtauschangebot angenommen haben, anweisen, das Umtauschangebot durch Zurückbuchung der zum Tausch eingereichten Deutsche Börse-Aktien rückabzuwickeln. Die Zurückbuchung der zum Tausch eingereichten Deutsche Börse-Aktien (DE000A1KRND6) in die ursprüngliche ISIN (ISIN DE0005810055) wird voraussichtlich am 7. Februar 2012 nach Handelsschluss erfolgen. Gleichzeitig wird der Handel der zum Tausch eingereichten und unter der ISIN DE000A1KRND6 geführten Deutsche Börse-Aktien eingestellt.

Kontakt:
Dr. Frank Herkenhoff
Tel.: +49-69-21 11 15 00


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