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DGAP-Ad-hoc News vom 03.08.2011

Deutsche Börse AG: Vorläufige Annahmequote des Umtauschangebots der Alpha Beta Netherlands Holding N.V. an die Aktionäre der Deutsche Börse AG steigt in der weiteren Annahmefrist auf über 95%

Deutsche Börse AG / Schlagwort(e): Fusionen & Übernahmen
03.08.2011 11:27

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Frankfurt am Main, 3. August 2011. Auf Basis der bislang von den Depotbanken gebuchten und/oder mitgeteilten Annahmeerklärungen für das Umtauschangebot der Alpha Beta Netherlands Holding N.V. an die Aktionäre der Deutsche Börse AG, das im Zusammenhang mit dem geplanten Zusammenschluss von Deutsche Börse und NYSE Euronext steht, ist die vorläufige Annahmequote in der weiteren Annahmefrist auf über 95 % gestiegen. Die vorläufige Annahmequote kann durch fristgerecht getätigte, aber noch nicht gebuchte Aufträge von Aktionären noch steigen oder wegen getätigter Fehlbuchungen fallen.
Eine Kapitalbeteiligung in Höhe von über 95 % verleiht dem Aktionär einer Aktiengesellschaft die rechtliche Befugnis, ein Verfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre nach den Vorschriften des Aktiengesetzes oder des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes zu betreiben (sog. Squeeze-out). Die Entscheidung über die Durchführung des Ausschlussverfahrens steht der Alpha Beta Netherlands Holding N.V. zu. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist keine Entscheidung darüber getroffen worden, ob und ggf. wann die Alpha Beta Netherlands Holding N.V. von der rechtlichen Befugnis zur Durchführung eines solchen Ausschlussverfahrens Gebrauch machen wird. Wenn auch die endgültige Annahmequote über 95 % liegt, haben die Aktionäre der Deutsche Börse AG, die das Umtauschangebot der Alpha Beta Netherlands Holding N.V. bislang nicht angenommen haben, weiterhin die Möglichkeit, das Umtauschangebot auch nach Ablauf der weiteren Annahmefrist am 1. August 2011 zu gleichen Bedingungen anzunehmen und ihre Aktien gegen Aktien der Alpha Beta Netherlands Holding N.V. umzutauschen. Diese Möglichkeit besteht gemäß § 39c WpÜG innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der weiteren Annahmefrist des Umtauschangebots und der Erfüllung der Veröffentlichungspflicht gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 und Satz 2 WpÜG, d.h. bis zum 4. November 2011 (24:00 Uhr Mitteleuropäische Zeit). Die Veröffentlichungen gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 WpÜG hinsichtlich der endgültigen Anzahl der Deutsche Börse-Aktien, für die das Angebot während der Annahmefrist und der weiteren Annahmefrist angenommen wurde, sowie nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 WpÜG hinsichtlich des Erreichens der für einen Ausschluss nach § 39a Abs. 1 und 2 WpÜG erforderlichen Beteiligungshöhe, erfolgt, sobald das bestätigte Endergebnis des Umtauschangebots vorliegt.
Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN UND WO DIESE ZU FINDEN SIND Im Zusammenhang mit dem angestrebten Unternehmenszusammenschluss der NYSE Euronext und der Deutsche Börse AG, hat die Alpha Beta Netherlands Holding N.V. ('Holding') ein Registration Statement (Form F-4) bei der U.S. Securities and Exchange Commission ('SEC') eingereicht, das die SEC am 3. Mai 2011 für wirksam erklärt hat. Das Registration Statement enthält (1) ein Proxy Statement von NYSE Euronext, das zugleich einen Prospekt für Holding darstellen wird, und (2) einen Angebotsprospekt von Holding, der zugleich im Zusammenhang mit dem Angebot von Holding zum Erwerb der Aktien von U.S. Aktionären der Deutsche Börse AG verwendet wird. Holding hat außerdem eine Angebotsunterlage bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ('BaFin') eingereicht, deren Veröffentlichung von der BaFin gestattet wurde und die entsprechend den Vorschriften des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes ('WpÜG') am 4. Mai 2011 veröffentlicht wurde.
Investoren und Inhaber von Wertpapieren werden gebeten, das endgültige Proxy Statement / den Prospekt, den Angebotsprospekt, die Angebotsunterlage, die Änderung des Tauschangebots und die im Zusammenhang mit dem Tauschangebot veröffentlichten weiteren begleitenden Informationen bezüglich der angestrebten Transaktion zu lesen, weil hierin wichtige Informationen enthalten sein werden. Eine kostenlose Kopie des endgültigen Proxy Statement / des Prospektes, des Angebotsprospekts sowie weiterer Dokumente, die von NYSE Euronext und Holding bei der SEC eingereicht wurden, können Sie auf der Website der SEC unter www.sec.gov erhalten. Das Proxy Statement / der Prospekt, sowie die weiteren Dokumente können ferner auf der Website von NYSE Euronext unter www.nyse.com kostenfrei abgerufen werden. Die Angebotsunterlage, die Änderung des Tauschangebots und die im Zusammenhang mit dem Tauschangebot veröffentlichten weiteren begleitenden Informationen sind auf der Website der Holding unter www.global-exchange-operator.com verfügbar. Aktionäre der Deutsche Börse, die das Tauschangebot angenommen haben, haben gewisse Rücktrittsrechte, die in der Angebotsunterlage näher beschrieben sind.
Dieses Dokument stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien an Holding, Deutsche Börse AG oder NYSE Euronext dar. Die endgültigen Bedingungen und weitere das Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen sind in der Angebotsunterlage, deren Veröffentlichung durch die BaFin gestattet worden ist, und in den bei der SEC eingereichten Dokumenten enthalten.
Wertpapiere werden ausschließlich mittels eines Prospekts angeboten, der den Anforderungen von Section 10 des U.S. Securities Act von 1933, in seiner geltenden Fassung, sowie anwendbaren Europäischen Vorschriften genügt. Das Tauschangebot und die Angebotsunterlage, sowie die Änderung des Tauschangebots stellen keine Abgabe, Veröffentlichung oder öffentliche Bewerbung eines Angebots gemäß den Gesetzen und Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen Deutschlands, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten dar. Die maßgeblichen endgültigen Bedingungen der angestrebten Transaktion zum Zusammenschluss von Unternehmen werden in den Informationsdokumenten veröffentlicht, die Gegenstand der Prüfung durch die zuständigen Europäischen Börsenaufsichtsbehörden sind. Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen, insbesondere für qualifizierte institutionelle Investoren (tekikaku kikan toshika) im Sinne von Artikel 2 Abs. 3 (i) des japanischen Wertpapier- und Börsengesetzes (Financial Instruments and Exchange Act, Gesetz Nr. 25 von 1948, in der jeweils geltenden Fassung), wird das Tauschangebot weder unmittelbar noch mittelbar- auch nicht durch die Nutzung des Postwegs oder durch andere Mittel oder Instrumente des inländischen oder internationalen Geschäftsverkehrs (u.a. Übertragung per Telefax, Telefon oder Internet) oder durch Einrichtungen einer Wertpapierbörse - in Japan unterbreitet. Daher ist der Versand dieser Bekanntmachung oder jeglicher begleitender Unterlagen auf dem Postweg oder deren anderweitige Verbreitung, Weiterleitung, oder Übermittlung in, nach oder aus Japan unzulässig. Die Aktien der Holding wurden nicht nach den jeweils anwendbaren wertpapierrechtlichen Vorschriften Japans zugelassen. Eine solche Zulassung ist auch nicht geplant. Somit dürfen die Aktien der Holding, vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen, insbesondere für qualifizierte institutionelle Investoren (tekikaku kikan toshika) im Sinne von Artikel 2 Abs. 3 (i) des japanischen Wertpapier- und Börsengesetzes (Financial Instruments and Exchange Act, Gesetz Nr. 25 von 1948, in der jeweils geltenden Fassung), nicht in Japan zum Verkauf angeboten oder verkauft oder Personen in Japan - auch nicht für deren Rechnung oder zu deren Gunsten - zum Verkauf angeboten oder verkauft werden.
BETEILIGTE BEI DER EINWERBUNG VON STIMMRECHTEN 
NYSE Euronext, Deutsche Börse AG und Holding, die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat, übrige Mitglieder der Geschäftsleitung sowie Arbeitnehmer dieser Gesellschaften können als Beteiligte bei der Einwerbung von Stimmrechtsvollmachten von Aktionären von NYSE Euronext bezüglich der angestrebten Transaktion zum Zusammenschluss von Unternehmen angesehen werden. Zusätzliche Informationen über die Interessen derart Beteiligter werden in dem Proxy Statement / dem Prospekt und in den weiteren Dokumenten, die bei der SEC eingereicht werden, enthalten sein. ZUKUNFTSGERICHTETE AUSSAGEN 
Dieses Dokument enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen über NYSE Euronext, Deutsche Börse AG, Holding, die erweiterte Gruppe und andere Personen, die Ausführungen über die angestrebte Transaktion zum Zusammenschluss von Unternehmen, die Wahrscheinlichkeit, dass diese Transaktion zum Abschluss gebracht werden kann, die Auswirkungen der Transaktion auf die Geschäfte von NYSE Euronext oder Deutsche Börse AG, oder andere Ausführungen, die sich nicht auf historische Fakten beziehen, enthalten können. Solche zukunftsgerichteten Aussagen unterliegen stets Risiken und Ungewissheiten, da sie sich auf in der Zukunft liegende Ereignisse beziehen bzw. von Umständen abhängen, deren Eintritt ungewiss ist. Zukunftsgerichtete Aussagen stellen keine Zusicherung einer zukünftigen Wertentwicklung, der tatsächlichen Unternehmensergebnisse, Finanzlage oder Liquiditätslage dar, und die Entwicklung des Industriezweigs, in dem Deutsche Börse AG und NYSE Euronext tätig sind, kann wesentlich von der Darstellung oder der Andeutung in der zukunftsgerichteten Aussage auf dieser Internetseite abweichen. Die in die Zukunft gerichteten Aussagen treffen eine Aussage allein zum Zeitpunkt ihrer Abgabe. Vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Regelungen werden Holding, Deutsche Börse AG und NYSE Euronext zukunftsgerichtete Aussagen - sei es auf Grund von neuen Informationen, zukünftigen Ereignissen oder aus anderem Grund - weder aktualisieren noch öffentlich korrigieren.

Kontakt:
Dr. Frank Herkenhoff
Tel.: +49-69-21 11 15 00






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