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DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft

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Ad hoc news News vom 06.07.2001

DEAG erwirkt einstweilige Verfügung gegen CTS Eventim AG und reicht Schadensersatzklage ein
Die DEAG hat vor dem Landgericht Berlin eine Einstweilige Verfügung zum Aktenzeichen 16 O 381/2001 erwirkt, mit der der CTS Eventim AG unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 500.000,- DM untersagt wird, zu behaupten, die DEAG habe CTS im Zusammenhang mit dem Neuabschluss der Kooperationsvereinbarung vom 27./28. Januar 2000 erpresst oder genötigt.

Ferner beschloss der Vorstand der DEAG Maßnahmen zur Durchsetzung der Schadensersatzansprüche wegen der zahlreichen Systemmängel der Euroticket-Software der CTS Eventim AG. Wegen dieser Mängel hatte die DEAG den Kooperationsvertrag mit CTS im Januar 2000 und erneut im April 2000 beendet.

Der Vorstand wird die vorbereitete Schadensersatzklage über vorerst 510.000,- DM einreichen, nachdem Vergleichsverhandlungen mit CTS über einen Ersatz der Schäden gescheitert sind, die durch die zahlreichen Systemausfälle der CTS-Euroticket-Software in den ersten Monaten des Jahres 2000 bei der DEAG und ihren Tochtergesellschaften Apollo Varieté, Wintergarten, Velomax, Concert Concept und Berlin Ticket entstanden waren.


Diese Ad hoc-Meldung kann im DEAG-News Archiv unter www.deag.de/ir abgerufen werden.
Presseanfragen an Conrad Rausch unter: Tel. (030) 81075-0.
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