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DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft

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DGAP-Ad-hoc News vom 27.08.2013

DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft mit sehr starkem 1. Halbjahr 2013 bei Umsatz und Ergebnis

DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Halbjahresergebnis/Vorläufiges Ergebnis
27.08.2013 08:38

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Ad-hoc-Mitteilung nach §15 WpHG


DEAG mit sehr starkem 1. Halbjahr 2013 bei Umsatz und Ergebnis
  - Umsatz plus 45,3 Prozent

  - EBIT plus 25,1 Prozent

  - Konzernergebnis plus 45,6 Prozent

- Hoher Auftragsbestand und positiver Ausblick für das 2. Halbjahr
Berlin, 27. August 2013 - Die DEAG Deutsche Entertainment AG (ISIN DE000A0Z23G6) hat ein sehr erfreuliches 1. Halbjahr 2013 mit steigenden Ergebnissen abgeschlossen, welche die Stärke der DEAG und den Erfolg der strategischen Ausrichtung erneut belegen. Der Umsatz verbesserte sich nach vorläufigen Zahlen um 45,3 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum auf 95,6 Mio. Euro. Der weitaus größte Teil des Wachstums wurde organisch generiert, Zukäufe trugen erwartungsgemäß zunächst nur marginal zur Umsatzverbesserung bei. Im 2. Quartal 2013 stieg der Umsatz um 73,8 Prozent auf 67,1 Mio. Euro.

Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern, EBIT, verbesserte sich laut vorläufigen Zahlen im 1. Halbjahr 2013 um 25,1 Prozent auf 5,2 Mio. Euro. Im 2. Quartal betrug der Zuwachs des EBIT 32,9 Prozent. Das Konzernergebnis nach Steuern und Minderheiten aus fortgeführten Bereichen erreichte im 1. Halbjahr 2013 mit voraussichtlich 2,7 Mio. Euro einen um 45,6 Prozent höheren Wert als in der Vorjahresperiode.

Zunächst wird die DEAG die Aufwendungen aus dem am 24. Mai 2013 ergangenen Urteil des Kammergerichts Berlin in der Causa 'Qivive' (vgl. Ad-hoc vom 24.05.2013) im nicht fortgeführten Geschäftsbereich vollumfänglich im Halbjahresbericht als Discontinued Operations berücksichtigen. Die ursprüngliche Forderung der Gegenseite hätte sich auf einen Betrag von rund 8,1 Mio. Euro inkl. Zinsen belaufen. Ein abgeschlossener Vergleich mit der Gegenseite und bereits der DEAG überwiesene Regressansprüche gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft haben diesen Betrag zwischenzeitlich auf 2,47 Mio. Euro reduziert. Weitere Schadenersatzforderungen sind geltend gemacht worden und die DEAG ist zuversichtlich, den Betrag weiter nennenswert zu reduzieren.

Neben der positiven Entwicklung sämtlicher Konzerneinheiten profitiert die DEAG auch zunehmend von der Digitalisierung des Eintrittskartenverkaufs in Zusammenarbeit mit Ticketmaster Deutschland. Diese positiven Effekte setzen sich aktuell weiter fort.

Mit den ausverkauften Black-Sabbath-Konzerten in Deutschland, Konzerten von Neil Young, Nickelback, Iron Maiden und Fleetwood Mac, der Erfolgsshow EXXTREM mit dem Circus FlicFlac, Open-Air-Konzerte von Bruce Springsteen und der Tournee von Andreas Gabalier und vielen anderen Produktionen ist die DEAG in das 2. Halbjahr erfolgreich gestartet.
Aufgrund der guten Vorverkaufszahlen und der bestens gefüllten Konzertpipeline geht der Vorstand von einer Fortsetzung der positiven Geschäftsentwicklung im 2. Halbjahr aus, wobei ein Schwerpunkt auf dem 4. Quartal liegen wird. Entsprechend beabsichtigt die DEAG, die Politik einer steigenden Dividende fortzusetzen und die Aktionäre so am kontinuierlich wachsenden Unternehmenserfolg zu beteiligen.
Der Konzernzwischenbericht für die ersten sechs Monate wird am 30. August 2013 unter www.deag.de im Bereich Investor Relations veröffentlicht.

DEAG Deutsche Entertainment AG
Der Vorstand

Kontakt für weitere Informationen:
Axel Mühlhaus 
edicto GmbH
Tel: +49-69-90 550 552
E-Mail: deag@edicto.de


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