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DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft

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DGAP-PVR News vom 28.03.2013

DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft
28.03.2013 17:46

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft: Veröffentlichung gemäß §§ 26 Abs. 1 Satz 1, 27a Abs. 2 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 27a Abs. 1 WpHG
 1. Herr Bernd Förtsch, Deutschland,

2. die BF Holding GmbH, Am Eulenhof 14, 95326 Kulmbach, Deutschland, und
3. die LION CAPITAL AG, Am Eulenhof 14, 95326 Kulmbach, Deutschland,
nachfolgend zusammen als 'Mitteilende' bezeichnet,
haben der DEAG Deutsche Entertainment AG, Berlin, Deutschland (nachfolgend als 'Emittentin' bezeichnet) am 26. März 2013 unter Verweis auf ihre am 05. März 2013 erfolgten Meldungen nach §§ 21, 22 WpHG mitgeteilt, dass sie meldepflichtig im Sinne von §§ 21, 22 WpHG sind und dass ihre Stimmrechtsanteile an der Emittentin am 28. Februar 2013 die Schwelle von 10 % bzw. eine höhere Schwelle erreicht bzw. überschritten haben.
Bezüglich der mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgten Ziele und der Herkunft der für den Erwerb verwendeten Mittel haben die Mitteilenden der Emittentin am 26. März 2013 gemäß § 27a Abs. 1 WpHG Folgendes mitgeteilt:
Das Überschreiten der Stimmrechtsschwellen ist nicht auf einen Erwerb von Aktien durch die Mitteilenden zurückzuführen, sondern auf eine Zurechnung der Stimmrechte aus Aktien der Emittentin gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG.

1. Ziele des Erwerbs der Stimmrechte (§27a Abs. 1 Satz 3 WpHG):
a. Der der Zurechnung der Stimmrechte zugrunde liegende Sachverhalt dient weder der Umsetzung strategischer Ziele noch der Erlangung von     Handelsgewinnen der Mitteilenden.

b. Die Mitteilenden beabsichtigen nicht, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu     erlangen.

c. Die Mitteilenden streben keine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorganen der Emittentin an.
d. Die Mitteilenden streben keine wesentlichen Änderungen der Kapitalstruktur der Emittentin an, insbesondere nicht im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die     Dividendenpolitik.

2. Herkunft der zum Kauf der Stimmrechte verwendeten Mittel (§27a Abs. 1     Satz 4 WpHG):

Der Erwerb von Stimmrechten erfolgte lediglich als Folge der Zurechnung der Stimmrechte gemäß §22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG. Hinsichtlich des Stimmrechtserwerbs an der Emittentin wurden daher weder Eigen- noch Fremdmittel aufgewendet.

Berlin, 28.03.2013
DEAG Deutsche Entertainment AG
 



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Sprache:      Deutsch
Unternehmen: DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft               Potsdamer Straße 58
              10785 Berlin
              Deutschland
Internet:     www.deag.de
 
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