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Unternehmensleitung, Gesamtbetriebsrat und Gesamtschwerbehindertenvertretung haben für die DaimlerChrysler AG in Deutschland eine neue Vereinbarung zur Integration schwerbehinderter Menschen im Unternehmen geschlossen und dazu langfristige und nachhaltige Maßnahmen vereinbart.
DaimlerChrysler-Personalvorstand Günther Fleig: „Die schwerbehinderten Mitarbeiter so zu integrieren, dass sie mit ihrer Qualifikation und Eignung einen gleichwertigen Beitrag zum gemeinsamen Arbeitsergebnis leisten können, ist unser Ziel. Die Führungskräfte tragen hierbei eine besondere Verantwortung, geeignete Einsatzmöglichkeiten für Schwerbehinderte zu erkennen. Die Integration ist eine Aufgabe für alle Beschäftigten.“ Entsprechende Arbeitsplätze sind der entscheidende Erfolgsfaktor für die Integration.
Erich Klemm, Gesamtbetriebsratsvorsitzender bei DaimlerChrysler: „Häufig werden Kolleginnen und Kollegen erst im Lauf ihres Lebens schwerbehindert, sei es durch Unfall, Krankheiten oder Einschränkungen durch Dauerbelastungen. Intelligente Lösungen sind gefragt, die nicht einmal zu höheren Kosten führen müssen. Geld kostet vor allem eine ungeeignete Beschäftigung von Schwerbehinderten.“
Die zentralen Aspekte der neuen Integrationsvereinbarung in der Übersicht:
Personalplanung: Schwerbehinderte sollen entsprechend ihrer Qualifikation und Eignung möglichst in allen Bereichen des Unternehmens beschäftigt werden. Dies gilt auch für Neueinstellungen, insbesondere im Rahmen der Ausbildung.
Arbeitsplatz- und Arbeitsumfeldgestaltung: Neu- und Umbauplanungen (z.B. Fabrikplanungen) werden so gestaltet, dass auch Schwerbehinderte beschäftigt werden können. Bei Überlegungen zur Fremdvergabe von Arbeitsumfängen werden die Kosten für alternative Einsatzmöglichkeiten Schwerbehinderter einbezogen.
Arbeitszeit: Auf Wunsch kann eine verkürzte Arbeitszeit (Teilzeit) mit den Schwerbehinderten abgestimmt werden, die den gegenseitigen Belangen gerecht wird.
Qualifikation: Je nach Bedarf werden Schwerbehinderte zur Erlangung beziehungsweise zum Erhalt des Arbeitsplatzes qualifiziert.
Prävention: Durch geeignete Vorsorgemaßnahmen werden Schwierigkeiten bei der Beschäftigung Schwerbehinderter vermieden
Diese neue Integrationsvereinbarung ergänzt die Grundsätze des Handlungsleitfadens „Zur Beschäftigung der Mitarbeiter mit Einsatzbeschränkungen“ vom Juli 1997 sowie die Gesamtbetriebsvereinbarung „zur Beschäftigung von Schwerbehinderten und Gleichgestellten“ vom September 1996. |