Hiermit weisen wir ferner darauf hin, dass zu Tagesordnungspunkt 9 (Beschlussfassung über die Billigung des geprüften Vergütungsberichts)
der Beschlussvorschlag über die Billigung des geprüften Vergütungsberichts von Vorstand und Aufsichtsrat unterbreitet wurde.
Der entsprechende Absatz 2 des Tagesordnungspunktes 9 lautet richtigerweise wie folgt:
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"Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr
2022/23 zu billigen."
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