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Schlagworte:
Hauptversammlung, Aufsichtsratswahl, Sonderprüfung
CREDITSHELF AKTIENGESELLSCHAFT: AUSSERORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG
Frankfurt am Main, 2. September 2024 – Der Vorstand der creditshelf AG (WKN A2LQUA, ISIN DE000A2LQUA5, Börsenkürzel CSQ, „creditshelf“) hat heute anhand des Beschlusses des Amtsgericht Frankfurt am Main vom 26. August 2024 Kenntnis darüber erlangt, dass die Aktionärin der creditshelf, die PVM Private Values Media AG, Frankfurt am Main, („PVM“) ermächtigt hat, eine Hauptversammlung einzuberufen.
Die außerordentliche Hauptversammlung soll am 11. Oktober 2024 um 10:00 Uhr (MESZ) in Frankfurt am Main stattfinden.
Gemäß dem Gerichtsbeschluss umfasst die Tagesordnung die Abwahl der verbliebenen vier Aufsichtsratsmitglieder, die Reduzierung des Aufsichtsrats auf drei Mitglieder, Neuwahlen zum Aufsichtsrat sowie die Entscheidung über Sonderprüfungen zum Verkauf des Geschäftsbetriebs der creditshelf an die schweizerische Teylor AG und zu etwaigen Beziehungen zu nahestehenden Personen. Ausweislich des Gerichtsbeschlusses wird bei etwaigen Sonderprüfungen der Prüfungsgegenstand nicht die Bereiche betreffen, die der überlagernden insolvenzrechtlichen Aufsicht durch Sachwalter oder Gericht unterstehen und daher nicht den Pflichten der Gesellschaftsorgane unterstehen.
Die Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung mit den Beschlussvorschlägen der PVM soll in den nächsten Tagen im Bundesanzeiger veröffentlicht werden.
<Ende der Ad-hoc-Mitteilung>
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Über creditshelf
creditshelf wurde gegründet als digitaler Unternehmensfinanzierer der nächsten Generation. Der Geschäftsbetrieb von creditshelf wurde mit Wirkung zum 06.05.2024 im Rahmen einer übertragenden Sanierung auf die Teylor AG übertragen.
creditshelf ist derzeit im General Standard Segment an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert.
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