Betreff: Bekanntgabe gemäß Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052
Angaben zum Emittenten und Inhalt:
Name: Covestro AG
Adresse: Kaiser-Wilhelm-Allee 60, 51373 Leverkusen
Inhalt der Meldung: Covestro AG / Geschäfte im Zusammenhang mit Rückkaufprogramm
ISIN: DE0006062144
WKN: 606214
Bekanntgabe nach Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052
Geschäfte im Zusammenhang mit Rückkaufprogramm - Abschlussmeldung
Covestro AG (die 'Emittentin') schließt Aktienrückkauf ab.
Im Zeitraum vom 08. bis zum 10. November 2021, jeweils einschließlich, wurden insgesamt 111.593 Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms der Emittentin erworben. Dies entspricht 0,058% des Grundkapitals.
Damit wurde am 10. November 2021 der Rückkauf eigener Aktien, dessen Beginn mit Bekanntmachung vom 29. Oktober 2021 gemäß Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 für den 08. November 2021 mitgeteilt wurde, abgeschlossen.
Der Erwerb der Aktien der Emittentin erfolgte durch eine beauftragte Bank ausschließlich über den elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA).
Im Zeitraum vom 08. bis zum 10. November 2021 betrugen die Gesamtzahl der zurückgekauften Aktien, der gewichtete Durchschnittskurs sowie das aggregierte Volumen jeweils pro Tag:
Datum |
Gesamtzahl zurückgekaufter Aktien (Stück) |
Gewichteter Durchschnittskurs (Euro) |
Aggregiertes Volumen
(Euro) |
08.11.2021 |
55.000 |
54,1862258 |
2.980.242,42 |
09.11.2021 |
52.500 |
55,2655615 |
2.901.441,98 |
10.11.2021 |
4.093 |
55,0374786 |
225.268,40 |
Gesamt |
111.593 |
54.7252319 |
6.106.952,80 |
Informationen zu den mit dem Rückkaufprogramm zusammenhängenden Geschäften sind gemäß Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 auch auf der Website der Gesellschaft unter www.covestro.com/de/investors veröffentlicht.
Leverkusen, 11. November 2021
Covestro AG
Der Vorstand