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Corestate Capital Holding S.A.

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DGAP-Ad-hoc News vom 11.09.2020

Corestate Capital Holding S.A. beschließt Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen

Corestate Capital Holding S.A. / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
Corestate Capital Holding S.A. beschließt Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen

11.09.2020 / 21:11 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Corestate Capital Holding S.A. beschließt Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen

- Ausgabe von 4.186.382 neuen Aktien erhöht Grundkapital um rund 19,5%

- Platzierung zum Marktpreis in Höhe von € 17,82 je Aktie

- Ausgabe erfolgt im Wege der Privatplatzierung

- Emissionserlös in Höhe von € 74.601.327 soll vorrangig zur kurzfristigen Reduzierung der Nettofinanzverschuldung genutzt werden

Luxemburg, 11. September 2020 - Der Vorstand der Corestate Capital Holding S.A. hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals beschlossen. Das Grundkapital wird um 4.186.382 neue Aktien und damit um 19,5% auf insgesamt € 1.924.952,15 unter Ausschluss des Bezugsrechts der Altaktionäre durch Ausgabe von neuen Aktien ohne Nennwert erhöht. Im Rahmen einer Privatplatzierung wurden die neuen Aktien zum heutigen Schlusskurs der Corestate-Aktie im Xetra-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse, d.h. zu einem Betrag in Höhe von € 17,82 je Aktie, an ausgewählte qualifizierte Anleger platziert.

Der Emissionserlös in Höhe von € 74.601.327 soll vorrangig zur kurzfristigen Reduzierung der Nettofinanzverschuldung genutzt werden. Zudem vergrößert die Kapitalmaßnahme den notwendigen unternehmerischen Freiraum für weiteres deutliches organisches Wachstum und eine konsequente Annäherung an die Vorkrisenniveaus bei der Unternehmensprofitabilität.

Die neuen Aktien werden ab dem 1. Januar 2020 gewinnberechtigt sein. Die neuen Aktien sollen am 17. September 2020 prospektfrei zum Handel zugelassen und am 18. September 2020 in die bestehende Notierung im Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse einbezogen werden. Nach der Privatplatzierung wird die Corestate Capital Holding S.A. einer marktüblichen Lock-up-Verpflichtung von 90 Tagen unterliegen. Die Platzierung der neuen Aktien wurde von Berenberg als Sole Global Coordinator begleitet.

Mitteilende Person:
Dr. Kai Gregor Klinger
Chief Markets Officer
T: +49 69 3535630107 / M: +49 152 22755400
ir@corestate-capital.com

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Wichtige Hinweise:

Diese Mitteilung darf nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien, Japan oder Südafrika veröffentlicht, verteilt oder übermittelt werden. Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren (die "Aktien") der Corestate Capital Holding S.A. (die "Gesellschaft") in den Vereinigten Staaten von Amerika oder sonstigen Staaten dar. Die Aktien der Gesellschaft dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur nach vorheriger Registrierung oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung von dem Registrierungserfordernis nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in der geltenden Fassung (der "Securities Act") verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Die Aktien der Gesellschaft sind nicht und werden nicht unter dem Securities Act registriert. Es wird kein öffentliches Angebot der Aktien der Gesellschaft in den Vereinigten Staaten von Amerika stattfinden.
In Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (der "EWR") und in dem Vereinigten Königreich richtet sich das Angebot der Aktien ausschließlich an "qualifizierte Investoren" im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 (Prospektverordnung) in der jeweils gültigen Fassung und im Falle des Vereinigten Königreiches, in der Form wie sie in die Gesetze des Vereinigten Königreiches übernommen wurde. Darüber hinaus richtet sich diese Mitteilung in dem Vereinigten Königreich nur an qualifizierte Investoren, die (i) professionelle Anleger sind und unter Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der geltenden Fassung (die "Verordnung") fallen oder (ii) Personen sind, die unter Artikel 49(2)(a) to (d) der Verordnung fallen ("high net worth companies", "unincorporated associations" etc.) (wobei diese Personen zusammen als "Relevante Personen" bezeichnet werden) oder (iii) andere Personen, denen dies aufgrund anderer Rechtsvorschriften mitgeteilt werden darf. Auf Basis dieser Mitteilung dürfen weder Entscheidungen getroffen noch Investitionen getätigt werden durch (i) Personen innerhalb des Vereinigten Königreiches, die keine Relevanten Personen sind und (ii) Personen innerhalb des EWRs und des Vereinigten Königreichs, die keine qualifizierten Investoren sind.

Informationen für Vertreiber

Gemäß der EU Produktüberwachungsanforderungen wurde ein Produktfreigabeverfahren hinsichtlich der Aktien von jedem Vertreiber durchgeführt, welches ergeben hat, dass die Aktien (i) für einen Endkunden-Zielmarkt bestehend aus Kleinanlegern und Anlegern, die die Kriterien für professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien (jeweils im Sinne der MiFID II) erfüllen, und (ii) für den Vertrieb über alle gemäß der MiFID II zulässigen Vertriebskanäle jeweils geeignet sind. Jeder Vertreiber, der die Aktien später anbietet, ist dafür verantwortlich, eine eigene Zielmarktbestimmung bezüglich der Aktien durchzuführen und geeignete Vertriebskanäle festzulegen.


11.09.2020 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de



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