INVESTOR RELATIONS CENTER

CompuGroup Medical SE & Co. KGaA

News Detail

EANS-News News vom 15.11.2010

EANS-News: Der letzte Wille entscheidet

Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der   Emittent/Meldungsgeber verantwortlich.


Utl.: Umfrage: Für die meisten deutschen Mediziner steht der Patientenwunsch an erster Stelle - sogar vor einer ärztlichen Entscheidung
Koblenz (euro adhoc) - 15. November 2010: Gegen den eigenen Willen mit moderner Apparatemedizin am Leben erhalten werden ist ein Albtraum. Das sehen auch deutsche Ärzte so. 60,2 Prozent machen schwerkranke Patienten darauf aufmerksam, dass eine Patientenverfügung solche Maßnahmen verhindern kann. Weit mehr als jeder zweite Mediziner (54,5 Prozent) begrüßt das Patientenverfügungsgesetz von 2009, nach dem der Wille des Patienten oberste Priorität hat. So das Ergebnis des monatlich erhobenen CGM-GesundheitsMONITORs, einer repräsentativen Umfrage unter 440 zufällig ausgewählten Hausärzten der CompuGroup Medical, der Rhein-Zeitung und der Medical Tribune aus dem Oktober.
Kein Tabuthema in deutschen Praxen
Es sind Situationen, die selbst kerngesunde Menschen treffen können: ein Unfall, eine schwere Operation oder eine Krankheit, die körperliche oder geistige Behinderungen zur Folge haben. Plötzlich kann es unmöglich werden, die eigenen Wünsche in Worte zu fassen und sich gegen lebenserhaltende Maßnahmen auszusprechen, die das Leiden verlängern. Umso wichtiger ist es, den eigenen Willen rechtzeitig schriftlich festzuhalten - so die Meinung der meisten deutschen Ärzte. Sechs von zehn befragten Medizinern (60,2 Prozent) sprechen vor allem schwer kranke Patienten gezielt auf eine solche Patientenverfügung an. Ein Fünftel der Befragten (20,5 Prozent) hält es nicht für notwendig, das Thema zur Sprache zu bringen. Fast ebenso viele Ärzte (19,3 Prozent) jedoch machen ihre Patienten auf ihre Rechte aufmerksam.

Der Patientenwille als oberstes Gebot
Seit September 2009 sind Patientenverfügungen erstmals gesetzlich verankert. Danach sind die schriftlichen Willenserklärungen für Angehörige und auch Ärzte absolut verbindlich, unabhängig vom Krankheitsstadium. Mediziner müssen die Verfügung auch dann befolgen, wenn der Kranke noch nicht im Sterben liegt. Diese Einschränkung ärztlicher Handlungsfreiheit lehnen aber nur verschwindende 1,9 Prozent der Befragten ab. Weit mehr als jeder zweite Mediziner (54,5 Prozent) befürwortet, dass dem Willen der Patienten so viel Gewicht zukommt. Mehr als jeder Dritte (38,6 Prozent) begrüßt das neue Patientenverfügungsgesetz, weil es dem Arzt mehr Rechtssicherheit bringt. Allerdings halten fast die Hälfte (49,8 Prozent) der Befragten eine Beratung für unerlässlich, damit sich der Patient intensiv mit den Konsequenzen seiner Patientenverfügung auseinandersetzt. Mehr als vier von zehn Ärzten (40,5 Prozent) betonen, dass eine entsprechende Beratung entscheidenden Einfluss auf die Qualität und Vollständigkeit des Patientenwillens hat.

Noch Handlungsbedarf  in eigener Sache
Obwohl die meisten Ärzte ihre Patienten dazu anhalten, die eigenen Wünsche schriftlich festzuhalten, sind sie selber in dieser Angelegenheit eher nachlässig. Nur ein Drittel (33 Prozent) der Befragten hat eine Patientenverfügung hinterlegt. Mehr als vier von zehn (43,9 Prozent) gestehen ein, dass sie sich dafür noch keine Zeit genommen haben. Vielleicht können hier die Patienten ihren Arzt zum Handeln motivieren: Immerhin wird fast jeder zweite Mediziner (48,9 Prozent) im Praxisalltag auf das Thema Patientenverfügung angesprochen.

Über CompuGroup Medical AG
CompuGroup Medical ist eines der führenden eHealth-Unternehmen weltweit. Seine Softwareprodukte zur Unterstützung aller ärztlichen und organisatorischen Tätigkeiten in Arztpraxen und Krankenhäusern, seine Informationsdienstleistungen für alle Beteiligten im Gesundheitswesen und seine webbasierten persönlichen Gesundheitsakten dienen einem sichereren und effizienteren Gesundheitswesen. Grundlage der CompuGroup Medical Leistungen ist die einzigartige Kundenbasis von etwa 370.000 Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern und Netzen sowie sonstigen Leistungserbringern. CompuGroup Medical ist das eHealth-Unternehmen mit der weltweit größten Reichweite unter Leistungserbringern. Das Unternehmen ist in 14 europäischen Ländern sowie in Malaysia, Saudi Arabien, Südafrika und in den USA tätig und beschäftigt derzeit rund 3.000 Mitarbeiter.

Der CGM GesundheitsMONITOR:
Der CGM GesundheitsMONITOR ist eine gemeinsame Initiative der CompuGroup Medical, der Medical Tribune sowie der Rhein-Zeitung. Monatlich werden repräsentative Umfragen unter 440 Allgemeinmedizinern, Internisten, Kinderärzten und Gynäkologen zu aktuellen Fragestellungen im Gesundheitssystem durchgeführt. Grafiken zum Download und kostenlosem Abdruck, Veröffentlichung sowie Informationen zur repräsentativen Umfrage finden Sie unter ¿U1www.cgm¿U0- gesundheitsmonitor.de

Über Medical Tribune:
Seit über 40 Jahren gehört die Medical Tribune zu den meistgelesenen Fachtiteln für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte. Die beliebte Wochenzeitung bietet eine attraktive Mischung praxisrelevanter Themen aus Medizin, Gesundheits- und Berufspolitik sowie fachspezifische Wirtschaftsfragen. In einzigartiger Weise verwirklicht Medical Tribune vielseitige Fortbildung, persönliche Beratung und Lesefreude in einem Zeitungskonzept. Die Erfolgsgeschichte der Medical Tribune wird seit Jahrzehnten von der unabhängigen Leserschaftsuntersuchung (LA-MED) dokumentiert.

Über Rhein-Zeitung:
Das Verbreitungsgebiet der Rhein-Zeitung verbindet die Ballungsräume Köln-Bonn und das Rhein-Main-Gebiet. Im Zentrum liegt die wirtschaftsstarke Region um Koblenz. Mit einer Auflage von rund 224.000 Exemplaren und 17 Lokalausgaben zählt die Rhein-Zeitung ca. 640.000 Leser.



Rückfragehinweis:
CompuGroup Medical AG
Barbara Müller
Referentin Presse und Medien
T +49 (0) 261 8000-1293
F +49 (0) 261 8000-3284
E-Mail: presse@cgm.com

Unternehmen: CompuGroup Medical AG
             Maria Trost 21
             D-56070 Koblenz
Telefon:     +49 (0) 261 8000-0
FAX:         +49 (0) 261 8000-1166
Email:       investor@cgm.com
WWW:         ¿U1www.cgm.com¿U0
Branche:     Software
ISIN:        DE0005437305
Indizes:     
Börsen: Regulierter Markt/Prime Standard: Frankfurt, Freiverkehr: Berlin, Hamburg, Stuttgart, Düsseldorf, München Sprache:     Deutsch

Diese Inhalte werden Ihnen präsentiert von der .