Die Virtus Investment Partners Inc, Wilmington, Delaware, USA, hat JOST Werke AG gemäß § 43 Abs. 1 WpHG am 18. Dezember 2019 im Zusammenhang mit der Überschreitung bzw. Erreichung der 10%-Schwelle gemäß Stimmrechtsmitteilung vom 06. Dezember 2019 Folgendes mitgeteilt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Wir verweisen auf unsere Stimmrechtsmitteilung gemäß §§ 33, 34 WpHG vom 6. Dezember 2019 in Bezug auf die Jost Werke AG.
Hinsichtlich der mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgten Ziele teilen wir hiermit gemäß § 43 Abs. 1 WpHG mit, dass die Stimmrechte Investmentfonds im Sinne von § 1 Abs. 1 KAGB und unserem verbundenen Unternehmen, der Kayne Anderson Rudnick Investment Management, LLC, ('KAR') gehören. KAR fungiert auch als Portfoliomanager für diese Investmentfonds. Alle Entscheidungen im Zusammenhang mit der Verwaltung der Investmentfonds werden von KAR unabhängig von uns getroffen. Daher verfolgen wir keine der in § 43 Abs. 1 Satz 3 WpHG genannten Ziele, insbesondere verfolgen wir keine strategischen Ziele. Die Stimmrechte wurden von der KAR und den von ihr verwalteten Fonds erworben. Wir haben daher für den Erwerb der Stimmrechte keine Eigen- oder Fremdkapitalmittel aufgenommen.