Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Bezug auf die Stimmrechtsmitteilung nach §§ 21, 24 WpHG (Konzernmitteilung) vom 10. October 2017 betreffend die JOST Werke AG, Siemensstraße 2, 63263 Neu-Isenburg, Deutschland, teilt Ihnen die Black Diamond Capital Management, L.L.C., Wilmington, Delaware (USA) im eigenen Namen und zugleich auch im Namen jeweils der GSC Manager, LLC, GSC Acquisition Holdings, LLC, GSC Mezzanine II GP, LLC und GSC European Mezzanine Investors II, L.P. (zusammen 'die Meldepflichtigen') gemäß § 27a Abs. 1 WpHG Folgendes mit:
1. Mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgte Ziele:
a) Die Meldepflichtigen halten keine Stimmrechte an der Jost Werke AG. Sie sind indirekte Gesellschafter diverser Gesellschaften (die 'Aktionäre'), die Stimmrechte an der Jost Werke AG halten. Die Aktionäre haben die Stimmrechte aufgrund einer Umwandlung von Finanzinstrumenten erworben, die von Gesellschaftern der Jost Werke AG vor dem Börsengang der Jost Werke AG ausgegeben worden sind. Die Meldepflichtigen beabsichtigen nunmehr, zusammen mit den Aktionären, den wirtschaftlichen Wert der Finanzinstrumente zu realisieren. Die Meldepflichtigen verfolgen zum Zeitpunkt dieser Mitteilung keine Umsetzung strategischer Ziele.
b) Die Meldepflichtigen können mitunter erwägen, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte an der JOST Werke AG durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.
c) Es wird keine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der JOST Werke AG angestrebt, die über die Stimmrechtsausübung durch die Meldepflichtigen in der Hauptversammlung der Jost Werke AG hinausgeht.
d) Die Meldepflichtigen streben keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik an.
2. Herkunft der zum Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel
Gemäß § 27a Abs 1 S. 4 WpHG teilen wir Ihnen hiermit mit, dass der Erwerb der Stimmrechte lediglich als Folge der Zurechnung der Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpHG erfolgte. Die Meldepflichtigen haben daher zur Finanzierung des Erwerbs der Stimmrechte an der Jost Werke AG weder Eigen- noch Fremdmittel aufgewandt.