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DGAP-Ad-hoc News vom 22.07.2010

CeoTronics AG: CeoTronics AG stellt Antrag auf Widerruf der Zulassung zum Regulierten Markt (General Standard/Prime Standard)

CeoTronics AG / Strategische Unternehmensentscheidung
22.07.2010 18:16

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Rödermark, 22. Juli 2010: Die CeoTronics AG Audio Video Data Communication (ISIN: DE0005407407) hat heute den Antrag auf Widerruf der Zulassung zum Regulierten Markt (General Standard/Prime Standard) bei der Deutschen Börse gestellt.

Grundlage für den Widerruf ist die Beschlussfassung von Vorstand und Aufsichtsrat vom 8. Juli 2010.

Nach dem Wirksamwerden des Widerrufs zum Regulierten Markt (General Standard/Prime Standard) soll der Handel der Aktien der CeoTronics AG im Entry Standard der Frankfurter Wertpapierbörse vorbehaltlich der Zustimmung der Frankfurter Wertpapierbörse nahtlos fortgesetzt werden, so dass ein kontinuierlicher Handel der Aktie gewährleistet ist.
Die CeoTronics AG möchte damit in das auf ihre Unternehmensstruktur optimal zugeschnittene Marktsegment wechseln und die im Zusammenhang mit der derzeitigen Börsennotierung entstehenden Kosten und Aufwände deutlich reduzieren. Die Gesellschaft wird über ihre Webseite weiterhin transparente Informationen für ihre Aktionäre bereitstellen. Zur Sicherung der Berichtskontinuität soll darüberhinaus die Rechnungslegung der Gesellschaft nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) fortgeführt werden.

Weitere Informationen:
CeoTronics AG Audio Video Data Communication
Investor Relations, Adam-Opel-Straße 6, 63322 Rödermark, Germany Tel: +49 6074 8751-722, Fax: +49 6074 8751-720
E-Mail: vorstand@ceotronics.com, Internet: http://www.ceotronics.com

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WKN:          540740
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, München, Düsseldorf, Stuttgart, Hamburg  
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