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CENIT AG

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DGAP-PVR News vom 02.03.2007

Korrekturmitteilung zu unserer Stimmrechtsmitteilung vom 27.02.2007

CENIT AG Systemhaus / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie)
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung nach § 21 WpHG Abs. 1, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Die Universal-Investment-Gesellschaft mbH, Frankfurt, Deutschland hat uns am 27.02.2007 mitgeteilt, daß ihr Stimmrechtsanteil an der CENIT AG Systemhaus, Industriestr. 52-54, 70565 Stuttgart, Deutschland(ISIN: DE0005407100) am 26.02.2007 die Schwelle von 3% überschritten hat und seit diesem Zeitpunkt 3,19% beträgt. Davon sind der
Universal-Investment-Gesellschaft mbH nach §22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG (Spezialfonds) 3,19% zuzurechnen (entspricht 267.329 Stimmrechten).
DGAP 02.03.2007 


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