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Ad-hoc-Mitteilung News vom 10.01.2005

Schadensersatzklagen i.S. Veräußerung eBizcuss.com
Schadensersatzklagen im Zusammenhang mit der Veräußerung von eBizcuss.com im Oktober 2003

Jettingen-Scheppach, 10. Januar 2005 - Der Geschäftsführer ('Président & Directeur Général') und Minderheitsaktionär der ehemaligen CANCOM-Beteiligung eBizcuss.com S.A., Francois Prudent, hat eine Schadensersatzklage gegen die CANCOM IT Systeme AG im Zusammenhang mit dem Verkauf der Beteiligung an eBizcuss.com wegen behaupteter Verletzung seines Vorkaufsrechts eingereicht. Weiter macht er wegen seiner Abberufung als Geschäftsführer der eBizcuss.com durch den Verwaltungsrat der eBizcuss.com im September 2003 eine weitere Ersatzforderung gegen die CANCOM IT Systeme AG geltend.

Die Ansprüche werden von der CANCOM IT Systeme AG bestritten.

Die CANCOM IT Systeme AG sieht durch obige Vorgänge keinen Anlass zur Änderung der Unternehmensplanung. Auch das Geschäftsjahr 2004 konnte nach heutigem Stand positiv abgeschlossen werden. Eine Konzern-Prognose für das Geschäftsjahr 2005 unter Einbeziehung der zum 1.1.2005 übernommenen ECS ComputerPartner GmbH wird Ende Januar veröffentlicht.

 

Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Ad-Hoc-Mitteilung:

Erläuterung: Die Ersatzforderungen werden in der Klage wegen der Verletzung des Vorkaufsrechtes mit 1,9 Mio. Euro und wegen der Abberufung mit 0,15 Mio. Euro beziffert.

Die Ansprüche werden nach juristischer Prüfung sachlich und rechtlich als nicht begründet angesehen, da Herr Prudent persönlich den Käufer für die Beteiligung vermittelt hat, nachdem ihm selbst die Übernahme von Aktien angeboten wurde. Weiter hat er sein Amt als Geschäftsführer von eBizcuss.com wegen der Ablehnung einer von ihm forcierten Fusion der eBizcuss.com S.A. mit der International Computer durch den Verwaltungsrat, selbst niedergelegt. Im Übrigen ist die CANCOM IT Systeme AG für eine Klage wegen der Abberufung als Geschäftsführer der eBizcuss.com nicht der richtige Beklagte, so dass die Ansprüche insoweit ins Leere laufen.

Die Klägerseite hat vorgerichtlich ein pauschales Vergleichsangebot in Höhe von 0,4 Mio. EUR unterbreitet, welches die CANCOM IT Systeme AG aber abgelehnt hat.

Weiter geht die CANCOM IT Systeme AG davon aus, dass gegen den Käufer der im Oktober 2003 von CANCOM veräußerten eBizcuss.com Aktien ein Freistellungsanspruch besteht, der geltend gemacht wird.

Ein eventuell zu leistender Schadensersatz würde EBITDA und EBIT nicht beeinflussen, da der zu leistende Betrag gegebenenfalls als Discontinued Operation verbucht würde.

Nach eingehender Prüfung des Börsenprospekts der eBizcuss.com zur Kapitalerhöhung im Zuge der Übernahme der IC International Computer im Frühjahr 2004 kommt die CANCOM IT Systeme AG unter der Voraussetzung, dass der Börsenprospekt korrekt ist, zu dem Schluss, dass CANCOM beim Verkauf seiner eBizcuss Beteiligung getäuscht wurde. Da die eBizcuss-Beteiligung wegen möglicherweise falscher Informationen zur Abwendung eines größeren Schadens verkauft wurde, entstand im September 2003 ein Abschreibungsbedarf in Höhe von 2,6 Mio. Euro. CANCOM beabsichtigt daher die Einreichung einer Schadensersatzklage gegen eBizcuss.com und gegen Francois Prudent.


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