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BRAIN Biotech AG: Begebung von Wandelschuldverschreibungen über EUR 5 Millionen unter Ausschluss des Bezugsrechts
Zwingenberg, Deutschland, 29. Februar 2024 – Der Vorstand der BRAIN Biotech AG (ISIN DE0005203947; „Gesellschaft“) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom selben Tag beschlossen, unter teilweiser Ausnutzung der von der ordentlichen Hauptversammlung am 8. März 2023 erteilten Ermächtigung Wandelschuldverschreibungen über einen Gesamtnennbetrag von EUR 5 Millionen zu begeben. Das Bezugsrecht der bestehenden Aktionärinnen und Aktionäre der Gesellschaft wurde ausgeschlossen. Zur Zeichnung und Übernahme der Wandelschuldverschreibungen wurde ausschließlich die MP Beteiligungs-GmbH zugelassen.
Die Wandelschuldverschreibungen in der Stückelung von je EUR 1.000,00 werden voraussichtlich am 5. März 2024 zu 100 % des Nennbetrags ausgegeben.
Die Wandelschuldverschreibungen werden mit einem Zinssatz von 6,52 % p.a. auf den Nennbetrag verzinst. Sie sind am 5. September 2026 zum Nennbetrag zur Rückzahlung fällig, sofern sie nicht vorher gewandelt oder zurückgezahlt wurden.
Der anfängliche Wandlungspreis von EUR 5,04 wurde mit einer Wandlungsprämie von 27 % über dem Referenzaktienkurs von EUR 3,97 festgesetzt, der dem volumengewichteten Durchschnittskurs der letzten drei Handelstage entspricht.
Eine Zulassung oder Einbeziehung der Wandelschuldverschreibungen in den Handel an einer Börse ist nicht vorgesehen.
Die Gesellschaft beabsichtigt, den Nettoemissionserlös zur allgemeinen Unternehmensfinanzierung einzusetzen.
Mitteilende Person:
Martina Schuster
BRAIN Biotech AG
– Investor Relations –
Darmstädter Str. 34-36
64673 Zwingenberg
Deutschland
www.brain-biotech.com
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Fax: +49-(0)-6251-9331-11
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