PRESSEMITTEILUNG
Kreissparkasse Biberach unverändert Großaktionär bei Biotest
Dreieich, 14. Januar 2016. "Die Biotest hat heute eine Bestandsmitteilung gem. § 41 Abs. 4f WpHG des Landkreises Biberach veröffentlicht, der diese Mitteilung als beherrschendes Unternehmen für die Kreissparkasse Biberach ("KSK") abgegeben hat. Auch wenn diese Bestandsmitteilung einen Stimmrechtsanteil an der Biotest AG von null ausweist, ist die KSK wirtschaftlich betrachtet weiterhin Ankeraktionärin der Biotest AG und hat ihre Biotest Beteiligung beibehalten und nicht auf null reduziert.
Hintergrund für diese technische Bestandsmitteilung ist vielmehr eine kürzlich in Kraft getretene Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes infolge der Umsetzung der Transparenzrichtlinie -Änderungsrichtlinie zur europäischen Harmonisierung der Beteiligungstransparenz, die wir gerne wie folgt erläutern:
Die KSK hält ihre Aktienbeteiligung an der Biotest AG über sog. rechtlich unselbstständige offene Sondervermögen ("Spezial-Alternative Investment Fonds" oder "Spezial- AIFs").
Infolge der vorgenannten Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes, welche Ende November 2015 wirksam geworden ist, fallen Anleger in einem solchen Spezial-AIF (in diesem Fall die KSK) nicht mehr unter die Stimmrechtsmitteilungspflicht nach §§ 21 ff WpHG, wie dies bisher der Fall war.
Insoweit sind die KSK, als Anleger in einem solchen Spezial-AIF, und der die KSK beherrschende Landkreis Biberach, die beide bislang nach §§ 21 ff. WpHG meldepflichtig gewesen sind, verpflichtet, bis zum 15. Januar 2016 eine Bestandsmitteilung nach § 41 Abs. 4f WpHG abzugeben und einen auf null reduzierten Stimmrechtsanteil anzugeben, obwohl die KSK wirtschaftlich betrachtet weiterhin Inhaber der betreffenden Biotest Stammaktien ist. Dieser Verpflichtung ist der Landkreis Biberach mit der heute veröffentlichten Bestandsmitteilung nachgekommen."
Disclaimer
Dieses Dokument enthält zukunftsgerichtete Aussagen zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung sowie zur Geschäfts-, Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der Biotest AG und ihrer Tochtergesellschaften. Diese Aussagen beruhen auf den derzeitigen Plänen, Einschätzungen, Prognosen und Erwartungen des
Unternehmens und unterliegen insofern Risiken und Unsicherheitsfaktoren, die dazu führen können, dass die tatsächliche wesentlich von der erwarteten Entwicklung abweicht. Die zukunftsgerichteten Aussagen haben nur zum Zeitpunkt der Veröffentlichung Gültigkeit. Biotest beabsichtigt nicht, die zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren und übernimmt dafür keine Verpflichtung.
Über Biotest
Biotest ist ein Anbieter von Plasmaproteinen und biotherapeutischen Arzneimitteln. Mit einer Wertschöpfungskette, die von der vorklinischen und klinischen Entwicklung bis zur weltweiten Vermarktung reicht, hat sich Biotest vorrangig auf die Anwendungsgebiete Klinische Immunologie, Hämatologie und Intensiv- und Notfallmedizin spezialisiert. Biotest entwickelt und vermarktet Immunglobuline, Gerinnungsfaktoren und Albumine, die auf Basis menschlichen Blutplasmas produziert werden und bei Erkrankungen des Immunsystems oder der blutbildenden Systeme zum Einsatz kommen. Darüber hinaus entwickelt Biotest monoklonale Antikörper, unter anderem in den Indikationen Blutkrebs und Systemischer Lupus Erythematodes, die biotechnologisch hergestellt werden. Biotest beschäftigt weltweit mehr als 2.200 Mitarbeiter. Die Vorzugsaktien der Biotest AG sind im SDAX der Deutschen Börse gelistet.
Biotest AG, Landsteinerstr. 5, 63303 Dreieich, www.biotest.de
Dr. Monika Buttkereit, Telefon: +49 (0) 6103 801-4406,
Email: investor_relations@biotest.de
WKN, ISIN Stammaktie: 522720, DE0005227201
WKN, ISIN Vorzugsaktie: 522723, DE0005227235
Notiert: Prime Standard
Freiverkehr: Berlin-Bremen, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart
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