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Biofrontera AG

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Pressemitteilung vom 15.03.2018

Ankündigung der vorzeitigen Rückzahlung
Biofrontera Aktiengesellschaft
Leverkusen
6% Nachrang-Wandelschuldverschreibung 2016/2021
im Nennwert von insgesamt
bis zu EUR 4.999.000
ISIN: DE000A2BPFQ5
(Ankündigung der vorzeitigen Rückzahlung)

Die Biofrontera AG, Leverkusen (nachfolgend die „Gesellschaft“), eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 49717, hat die 6% Nachrang-Wandelschuldverschreibung 2016/2021 im Nennwert von insgesamt bis zu EUR 4.999.000 (nachfolgend die „Wandelanleihe“) begeben, die eingeteilt ist in bis zu 49.990 Teilschuldverschreibungen im Nennbetrag von je EUR 100,00 (nachfolgend jeweils eine „Schuldverschreibung“). Jede Schuldverschreibung kann ganz, nicht jedoch teilweise, in nennbetragslose auf den Namen lautende Stammaktien der Gesellschaft („Aktien“) gewandelt werden. Der Wandlungspreis je Aktie („Wandlungspreis“) beträgt EUR 4,75. Die Gesellschaft ist gem. § 4 Abs. 3 der Anleihebedingungen berechtigt, die Schuldverschreibungen am oder nach dem 31. Dezember 2017 insgesamt, nicht jedoch teilweise, jederzeit zu deren Nennbetrag zuzüglich der darauf bis zum Tag der Rückzahlung (ausschließlich) aufgelaufenen Zinsen zurückzuzahlen. Die vorzeitige Rückzahlung muss mindestens 30 und höchstens 60 Tage vor demjenigen Tag bekannt gemacht werden, der in der Bekanntmachung als Tag angegeben wurde, an dem die Schuldverschreibungen zur Rückzahlung fällig werden. Diese Bekanntmachung ist unwiderruflich und muss den Tag der vorzeitigen Rückzahlung sowie den letzten Tag benennen, an dem Wandlungsrechte ausgeübt werden dürfen.

Für den Fall, dass die Schuldverschreibungen durch die Gesellschaft gemäß § 4 Abs. 3 der Anleihebedingungen gekündigt werden, darf das Wandlungsrecht gemäß § 6 Abs. 4 der Anleihebedingungen bis zum Ablauf des zehnten Geschäftstages ausgeübt werden, der dem für die vorzeitige Rückzahlung bestimmten Tag vorausgeht; danach erlischt das Wandlungsrecht.

Die Gesellschaft nimmt Bekanntmachungen gem. § 16 der Anleihebedingungen im Bundesanzeiger vor. Der Tag der Veröffentlichung ist maßgeblich, soweit für Zwecke von Fristberechnungen nach den Anleihebedingungen auf den Tag der Bekanntmachung Bezug genommen wird.

Dies vorausgeschickt gibt die Gesellschaft hiermit bekannt, dass sie von ihrem Recht auf vorzeitige Rückzahlung hiermit Gebrauch macht und die Schuldverschreibungen am

  1. April 2018

zurückzahlen wird.

 

Das Wandlungsrecht kann gemäß § 6 Abs. 4 der Anleihebedingungen demnach bis zum Ablauf des

  1. April 2018

ausgeübt werden.

Auf die weiteren Einzelheiten zur Ausübung des Wandlungsrechts wird auf die Anleihebedingungen verwiesen.

 

Leverkusen, im März 2018

 

Biofrontera AG
Der Vorstand
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