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Biofrontera AG

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DGAP-PVR News vom 19.03.2018

Biofrontera AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Biofrontera AG

19.03.2018 / 14:35
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Mitteilung gemäß § 43 WpHG
 
Die Maruho Co. Ltd., Osaka, Japan und die Maruho Deutschland GmbH, Leverkusen (zusammen die 'Mitteilenden'), haben der Gesellschaft unter Bezugnahme auf die Konzernmitteilungen der Maruho Co. Ltd, Osaka, Japan, vom19. Februar 2018 und vom 1. März 2018 in denen u.a. gemäß §§ 33, 34, 37 WpHG mitgeteilt wurde, dass sich der Stimmrechtsanteil an der Biofrontera AG zum 15. Februar 2018 von 7,97% auf 16,82% und zum 26. Februar 2018 von 14,60% auf 20,096% erhöht hat, folgendes gem. § 43 Abs. 1 WpHG mitgeteilt:
  1. Der (Rück-) Erwerb der Stimmrechte fand im Zuge der Erfüllung eines Wertpapierdarlehens statt. Die Mitteilenden bestätigen ihr langfristiges strategisches Engagement bei der Emittentin.
  2. Die Mitteilenden beabsichtigen derzeit keine weiteren Stimmrechte innerhalb der nächsten zwölf Monate zu erwerben oder in sonstiger Weise zu erlangen.
  3. Die Mitteilenden streben derzeit keine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der Emittentin an.
  4. Die Mitteilenden streben derzeit keine wesentlichen Änderungen der Kapitalstruktur der Emittentin, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik, an.
  5. Da der (Rück-) Erwerb der Stimmrechte im Zuge der Erfüllung eines Wertpapierdarlehens stattfand, wurden für den Erwerb keine (finanziellen) Mittel eingesetzt.


19.03.2018 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de



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