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DGAP-Ad-hoc News vom 05.07.2010

Bilfinger Berger AG: Zeitpunkt des Börsengangs der australischen Tochtergesellschaft verschoben

Bilfinger Berger AG / Verkauf/Börsengang

05.07.2010 15:51

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Bilfinger Berger hat aufgrund der negativen Entwicklungen auf den Kapitalmärkten beschlossen, den Zeitpunkt des Börsengangs der australischen Tochtergesellschaft zu verschieben. Die Preisvorstellungen von Bilfinger Berger für das australische Geschäft sind im aktuellen Umfeld an der Börse nicht durchsetzbar.

Dies ändert nichts an der grundsätzlichen Entscheidung, sich vollständig von der australischen Tochtergesellschaft zu trennen und damit den Anteil des Baugeschäfts wesentlich zu reduzieren.

Diese Ankündigung ist/begründet kein Angebot zum Verkauf von Aktien in Australien, den Vereinigten Staaten oder einem anderen Land, oder an eine Person, bei der es sich um eine 'US-Person' (im Sinne der Regulation S nach dem US-Wertpapiergesetz von 1933 (United States Securities Act of 1933 (das Wertpapiergesetz')) ('US-Person') handelt oder die für Rechnung oder zugunsten einer US-Person handelt, oder in einer sonstigen Rechtsordnung, in der ein solches Angebot rechtswidrig wäre. Die Aktien wurden und werden nicht nach dem Wertpapiergesetz registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten bzw. an, für Rechnung oder zugunsten von US-Personen weder angeboten noch verkauft werden, es sei denn, die Aktien sind gemäß dem Wertpapiergesetz registriert oder eine Ausnahme von den Registrierungserfordernissen des Wertpapiergesetzes ist anwendbar.

05.07.2010 Ad-hoc-Meldungen, Finanznachrichten und Pressemitteilungen übermittelt durch die DGAP. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de

 
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