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DGAP-Ad-hoc News vom 08.06.2010

Prospektveröffentlichung für den Börsengang der Valemus Limited, Australien

Bilfinger Berger AG / Verkauf/Börsengang

08.06.2010 01:48

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Die für den angekündigten Börsengang von Bilfinger Berger Australia gegründete Valemus Limited hat am 8. Juni 2010 einen Wertpapierprospekt bei der australischen Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde Australian Securities and Investments Commission eingereicht. Die im Wertpapierprospekt genannte indikative Preisspanne beträgt 2,20 bis 2,50 australische Dollar je Aktie, dies entspricht einer indikativen Marktkapitalisierung der Valemus Limited von 1.221 bis 1.388 Mio. australischen Dollar. Der tatsächliche Preis wird nach Beendigung des Angebots festgelegt und kann innerhalb, über oder unter dieser Spanne liegen. Basierend auf der genannten indikativen Preisspanne sowie unter Berücksichtigung einer Kapitalerhöhung der Valemus Limited, der Ablösung eines konzerninternen Darlehens und der Kosten der Transaktion liegt der mögliche Nettoliquiditätszufluss für die Bilfinger Berger AG bei mindestens 780 Mio. australischen Dollar.

Der derzeitige Terminplan sieht ein Book Building am 6. und 7. Juli 2010 sowie die Veröffentlichung des festgelegten Preises für den 8. Juli 2010 vor.

Diese Ankündigung ist/begründet kein Angebot zum Verkauf von Aktien in Australien, den Vereinigten Staaten oder einem anderen Land, oder an eine Person, bei der es sich um eine 'US-Person' (im Sinne der Regulation S nach dem US-Wertpapiergesetz von 1933 (United States Securities Act of 1933 (das 'Wertpapiergesetz')) ('US-Person') handelt oder die für Rechnung oder zugunsten einer US-Person handelt, oder in einer sonstigen Rechtsordnung, in der ein solches Angebot rechtswidrig wäre. Die Aktien wurden und werden nicht nach dem Wertpapiergesetz registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten bzw. an, für Rechnung oder zugunsten von US-Personen weder angeboten noch verkauft werden, es sei denn, die Aktien sind gemäß dem Wertpapiergesetz registriert oder eine Ausnahme von den Registrierungserfordernissen des Wertpapiergesetzes ist anwendbar.

08.06.2010 Ad-hoc-Meldungen, Finanznachrichten und Pressemitteilungen übermittelt durch die DGAP. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de

 
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