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DGAP-Ad-hoc News vom 24.02.2014

Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung der Beta Systems Software Aktiengesellschaft

Beta Systems Software AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung/Kapitalerhöhung
24.02.2014 12:33

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


- Hauptaktionärin Deutsche Balaton Aktiengesellschaft verlangt Beschlussfassung über eine Erhöhung des Grundkapitals
Berlin, 24. Februar 2014 - Der Vorstand der Beta Systems Software Aktiengesellschaft (BSS, ISIN DE0005224406) gibt bekannt, dass ein Ergänzungsverlangen gemäß §§ 122 Abs. 2 AktG zur Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung der Beta Systems Software Aktiengesellschaft, die für den 9. April 2014 in Berlin einberufen werden soll, eingegangen ist. Die Tagesordnung der Hauptversammlung wird in der heutigen Sitzung des Aufsichtsrats beraten und beschlossen.

Auf Verlangen der Aktionärin Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, wird gemäß §§ 122 Abs. 2, 124 Abs. 1 AktG die Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft unter anderem um einen Gegenstand zur Beschlussfassung über eine Erhöhung des Grundkapitals ergänzt.

Die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, schlägt insbesondere vor zu beschließen, das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von 25.789.029,50 Euro, eingeteilt in 19.837.715 auf den Inhaber lautende Stückaktien, gegen Bareinlagen um bis zu 8.596.342,30 Euro auf bis zu 34.385.371,80 Euro durch Ausgabe von bis zu 6.612.571 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien, jeweils mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1,30 Euro je Stückaktie, zu erhöhen. Die Aktien sind den Aktionären dem Beschlussvorschlag entsprechend im Wege des unmittelbaren Bezugsrechts zum Ausgabebetrag von 1,30 Euro je Aktie gegen Bareinlagen im Verhältnis 3:1 (drei zu eins) zum Bezug anzubieten. Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird ungültig, wenn die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht bis zum Ablauf des 8. Oktober 2014 in das für den Sitz der Gesellschaft zuständige Handelsregister eingetragen wird. Der Beschlussvorschlag enthält weitere Einzelheiten hinsichtlich der Durchführung der Kapitalmaßnahme.




Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:
Der vollständige Wortlaut der Tagesordnung einschließlich des Ergänzungsverlangens wird in Form einer Bekanntmachung dem elektronischen Bundesanzeiger sowie solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Die Bekanntmachung der Tagesordnung einschließlich des Ergänzungsverlangens wird zudem zeitgleich auf der Website der Gesellschaft unter http://www.betasystems.de in der Rubrik Investor Relations/Hauptversammlung zum Download bereitgestellt werden.
Ende der Mitteilung

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