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EANS-News News vom 18.06.2012

EANS-News: Kammergericht gibt Kapitalerhöhungsbeschluss der Beta Systems Software Aktiengesellschaft frei

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Berlin (euro adhoc) - Berlin, 18. Juni 2012 - Das Kammergericht hat am heutigen Tag entschieden, dass die gegen den Kapitalerhöhungsbeschluss der Hauptversammlung der Beta Systems Software Aktiengesellschaft (BSS, ISIN DE0005224406) vom 6. März 2012 erhobenen Anfechtungsklagen der Eintragung des Kapitalerhöhungsbeschlusses im Handelsregister nicht entgegenstehen und etwaige Mängel des Beschlusses die Wirkung der Eintragung unberührt lassen. Der in der Hauptversammlung am 6. März 2012 gefasste Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals mit der Gewährung des gesetzlichen Bezugsrechts wurde am 8. Mai 2012 in das zuständige Handelsregister eingetragen. Vier Aktionäre hatten gegen den Kapitalerhöhungsbeschluss Anfechtungs- und hilfsweise Nichtigkeitsklage erhoben. Die Gesellschaft hatte beim Kammergericht ein sogenanntes Freigabeverfahren eingeleitet und beantragt, festzustellen, dass die Klagen der Eintragung des Kapitalerhöhungsbeschlusses nicht entgegenstehen und die Wirkung der Eintragung unberührt lassen. Das Kammergericht hat mit Beschluss vom heutigen Tag dem Antrag der Gesellschaft stattgegeben.
Das Bezugsangebot für die weitere Durchführung der Kapitalerhöhung, das sich ausschließlich an die bestehenden Aktionäre der Gesellschaft richtet, wurde am 6. Juni 2012 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Bezugsfrist hat am 8. Juni 2012 begonnen und läuft noch bis zum Ablauf des 21. Juni 2012. Die Einzelheiten zur Durchführung der Kapitalerhöhung sind dem Bezugsangebot zu entnehmen. Weitere Informationen rund um die Kapitalerhöhung 2012 sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
¿U1http://www.betasystems.de/de/investoren/kapitalerhoehung2012¿U0 zu finden.
Die Wirksamkeit der gesamten Kapitalerhöhung setzt nunmehr lediglich noch die erfolgreiche Durchführung des Bezugsangebots und die Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung ins Handelsregister voraus. Die Gesellschaft geht davon aus, dass der Abschluss der Kapitalerhöhung plangemäß im August 2012 erfolgen wird.
Ende der Unternehmensmitteilung

Beta Systems Software Aktiengesellschaft
Die Beta Systems Software Aktiengesellschaft (General Standard: BSS, ISIN DE0005224406) bietet hochwertige Softwareprodukte und -lösungen im Bereich Sicherheit und Nachvollziehbarkeit in der IT und zur automatisierten Verarbeitung größter Daten- und Dokumentenmengen. In den Geschäftsbereichen 'Data Center Automation & Audit', 'Identity & Access Governance' und 'Document Processing & Audit' unterstützt das Unternehmen Kunden aus den Bereichen Finanzdienstleistungen, Industrie, Handel, Logistik und IT-Dienstleistungen bei der Optimierung der IT-Sicherheit, der Automatisierung von Geschäftsprozessen sowie mit einem umfassenden Produkt-, Lösungs- und Beratungsangebot im Bereich 'GRC - Governance, Risk & Compliance' bei der Erfüllung von gesetzlichen und geschäftlichen Anforderungen.

Beta Systems wurde 1983 gegründet, ist seit 1997 börsennotiert und beschäftigt rund 270 Mitarbeiter. Sitz des Unternehmens ist Berlin. Beta Systems ist national und international mit 15 eigenen Konzerngesellschaften und zahlreichen Partnerunternehmen aktiv. Weltweit optimieren mehr als 1.300 Kunden in über 3.200 laufenden Installationen in über 30 Ländern ihre Prozesse und verbessern ihre Sicherheit mit Produkten und Lösungen von Beta Systems. Das Unternehmen gehört zu den führenden mittelständischen und unabhängigen Softwarelösungsanbietern in Europa und erwirtschaftet rund 50 Prozent seines Umsatzes international.

Weitere Informationen zum Unternehmen und den Produkten sind unter ¿U1www.betasystems.de¿U0 zu finden.

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