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Bayer Aktiengesellschaft

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DGAP-Ad-hoc News vom 03.03.2008

Bayer AG: Gericht entscheidet gegen das Yasmin®-Patent der Gesellschaft

Bayer Aktiengesellschaft / Rechtssache

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

Gericht entscheidet gegen das Yasmin®-Patent der Gesellschaft
Leverkusen, 03. März 2008 – Am 3. März 2008 hat der US District Court für den District of New Jersey das Patent 531 der Bayer Schering Pharma AG für das orale Kontrazeptivum Yasmin im Patentrechtsstreit mit dem Generika-Hersteller Barr Laboratories für ungültig erklärt.
Bayer hält diese Entscheidung für falsch und wird diesbezüglich weitere rechtliche Schritte prüfen. Das Unternehmen wird seine Patentrechte weiterhin vehement verteidigen.

Außerdem wird derzeit geprüft, wie sich die Gerichtsentscheidung im Patentrechtsstreit um Yasmin auf das orale Kontrazeptivum YAZ auswirkt, das im Jahr 2006 von der US-Arzneimittelbehörde FDA zugelassen wurde und im gleichen Jahr auf den Markt kam. Unabhängig von dem Ergebnis der heutigen Gerichtsentscheidung hat Bayer in den USA Exklusivität für YAZ als orales Kontrazeptivum bis zum 16. März 2009. Generika-Hersteller können daher eine generische Version von YAZ in der Indikation orale Verhütung unter keinen Umständen vor dem 16. März 2009 vermarkten.

Bayer hat nunmehr das Renditeziel für den Teilkonzern geringfügig angepasst und plant, die EBITDA-Marge vor Sondereinflüssen für Bayer HealthCare von 25,6 Prozent (2007) in Richtung 27 Prozent im Jahr 2008 zu verbessern. Die Zielmarge von rund 28 Prozent im Jahr 2009 bleibt dagegen unverändert. Die Umsätze mit Yasmin in den USA beliefen sich im Geschäftsjahr 2007 auf 321 Millionen Euro.



Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:
Zukunftsgerichtete Aussagen
Diese Mitteilung kann bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten, die auf den gegenwärtigen Annahmen und Prognosen der Unternehmensleitung des Bayer-Konzerns bzw. seiner Teilkonzerne beruhen. Verschiedene bekannte wie auch unbekannte Risiken, Ungewissheiten und andere Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage, die Entwicklung oder die Performance der Gesellschaft wesentlich von den hier gegebenen Einschätzungen abweichen. Diese Faktoren schließen diejenigen ein, die Bayer in veröffentlichten Berichten beschrieben hat. Diese Berichte stehen auf der Bayer-Webseite www.bayer.de zur Verfügung. Die Gesellschaft übernimmt keinerlei Verpflichtung, solche zukunftsgerichteten Aussagen fortzuschreiben und an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.


Ansprechpartner Bayer AG, Investor Relations:

Dr. Alexander Rosar (+49-214-30-81013)
Dr. Juergen Beunink (+49-214-30-65742)
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Ilia Kürten (+49-214-30-35426)
Ute Menke(+49-214-30-33021)
Judith Nestmann (+49-214-30-66836)
Dr. Olaf Weber (+49-214-30-33567)


Kontakt:
Herr Peter Dahlhoff, Bayer AG, Investor Relations, Tel.: 0214-30-33022, e-mail: peter.dahlhoff@bayer-ag.de, Fax: 0214-30-96-33022

03.03.2008 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
 
Sprache:      Deutsch
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