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Bayer Aktiengesellschaft

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Press release News vom 17.04.2002


 

Europäische Kartellbehörde hat entschieden
Bayer darf Aventis CropScience übernehmen


Auflage: Eine Reihe von Desinvestitionen /
Entscheidung der amerikanischen FTC wird in Kürze erwartet


Leverkusen – Die Europäische Kommission hat die Übernahme von Aventis CropScience durch die Bayer AG unter Auflagen genehmigt. Damit ist ein entscheidender Schritt zur Bildung der neuen Gesellschaft Bayer CropScience getan. „Wir haben nach intensiven Diskussionen mit der Kommission ein Ergebnis erzielt, mit dem wir unsere strategischen Ziele erreichen, ein Spitzenunternehmen unserer Branche zu werden und zugleich die dauerhafte Wettbewerbsfähigkeit von Bayer CropScience sicherzustellen“, erläuterte Dr. Jochen Wulff, designierter Vorstandsvorsitzender von Bayer CropScience. Die Entscheidung der amerikanischen Wettbewerbskontrollbehörde Federal Trade Commission (FTC) wird in Kürze erwartet.

Die Auflagen der Kommission umfassen die Abgabe durch Verkauf oder Lizenzerteilung für eine Reihe von Produkten in bestimmten Anwendungen oder Regionen. Sie müssen innerhalb eines halben Jahres erfüllt sein. Insgesamt umfasst die Liste ein Umsatzvolumen von 600 Mio. Euro oder neun Prozent des kombinierten Geschäfts im Jahr 2000.

Im Wesentlichen handelt es sich im Bereich der Insektizide um die Veräußerung der auf Fipronil von Aventis basierenden, in der Landwirtschaft eingesetzten Produkte weltweit, wobei die Rücklizensierung für Regionen außerhalb Europas und der USA möglich ist. Des Weiteren ist die europaweite Veräußerung von Ethiprol, Phosalone, Cypermethrin und Acetamiprid gefordert, ebenfalls Mittel zur Schädlingsbekämpfung.

Aus der bisherigen Palette der Bayer-Wirkstoffe muss sich das neue Unternehmen in Europa von Cyfluthrin, Beta-Cyfluthrin, Oxydemeton-Methyl und Fenamiphos trennen. Bei den Herbiziden stehen europaweit Linuron und Metamitron zum Verkauf. Im Bereich der Fungizide sind insbesondere Iprodione, Prochloraz, Pyrimethanil, Triticonazol und Fluquinconazol für den europäischen Markt abzugeben.

Weitere Auflagen betreffen Lizenzvergaben für Regionen, einzelne Länder oder spezifische Anwendungen. Dazu Wulff: „Wir haben die möglichen Einwände der Kartellbehörde von Anfang an realistisch gesehen. Wir rechnen mit großem Interesse potenzieller Käufer. Die durch Veräußerung und Lizenzvergabe erwarteten Erlöse werden wir zur weiteren Stärkung unseres Unternehmens einsetzen.“

Grundlage der Kommissionsentscheidung war die vertiefte wettbewerbsrechtliche Prüfung der im Oktober 2001 angemeldeten Übernahme. Dabei wurde die Marktstellung aller Produkte von beiden Unternehmen in ihren jeweiligen Anwendungsgebieten und Einzelmärkten analysiert, die Stellungnahmen von Wettbewerbern und Abnehmern erfragt und Problemfelder benannt. Bayer als Erwerber hat daraufhin Vorschläge unterbreitet, mit denen die Bedenken der Kommission ausgeräumt werden konnten.




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