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A.S. Création Tapeten AG

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DGAP-Ad-hoc News vom 23.12.2014

A.S. Création Tapeten AG: Französische Kartellbehörde erlässt Bußgeldbescheid

A.S. Création Tapeten AG / Schlagwort(e): Rechtssache
23.12.2014 10:30

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Nach der im November 2010 vorgenommenen Durchsuchungen und der Einleitung kartellrechtlicher Ordnungswidrigkeitenverfahren im Juli 2013 hat die französische Kartellbehörde ("Autorité de la concurrence") nunmehr einen Bußgeldbescheid gegen die zur A.S. Création Gruppe gehörenden französischen Gesellschaften SCE - Société de conception et d'édition SAS ("SCE") und MCF Investissement SAS ("MCF") erlassen. Die Gesellschaften haben den Bescheid am 22. Dezember 2014 erhalten. Die französische Kartellbehörde wirft einen nach ihrer Auffassung kartellrechtswidrigen Informationsaustausch in den Jahren 2006 bis 2010 vor.

Die Bußgelder gegen SCE und MCF belaufen sich auf insgesamt 5,0 Mio. EUR. Da A.S. Création erst im Dezember 2008 die Mehrheit an den beiden Gesellschaften übernommen hat, haftet die vorherige Mehrheitseigentümerin, die französische Décoralis SA, nach französischem Kartellrecht ebenfalls noch gesamtschuldnerisch für das Bußgeld. Die betroffenen Unternehmen prüfen gegenwärtig den Bußgeldbescheid und die Begründungen und bewerten die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten. Nach französischem Recht hat allerdings ein Einspruch keine aufschiebende Wirkung auf die Bußgeldzahlung, so dass die Bußgelder kurzfristig nach Eingang einer Zahlungsaufforderung gezahlt werden müssen.

Nachdem das Bundeskartellamt in Deutschland lediglich noch zwei von ursprünglich fünf Vorwürfen verfolgt, aus denen Bußgelder gegen A.S. Création und gegen Verantwortliche des Unternehmens in Höhe von insgesamt 10,5 Mio. EUR resultieren können (zu den Details wird auf die Ad-hoc Meldungen vom 25. Februar 2014 und 1. Dezember 2014 verwiesen), steht damit nun auch der maximale Bußgeldbetrag in Frankreich fest. Für die Risiken, die aus dem Kartellverfahren in Deutschland resultieren, hat A.S. Création im Konzernabschluss aus Vorsichtsgründen bereits eine Rückstellung in Höhe von 2,0 Mio. EUR gebildet. Die Gesellschaft wird nun prüfen, inwieweit im Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2014 eine weitere Rückstellung für die Bußgelder in Frankreich zu bilden ist.
Gummersbach, den 23. Dezember 2014

A.S. Création Tapeten AG

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