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Gigaset AG

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DGAP-PVR News vom 09.10.2014

Gigaset AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Gigaset AG 

09.10.2014 12:06

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



Stimmrechtsmitteilung nach § 25a WpHG (Erwerb von Finanzinstrumenten, die ein Recht zum Bezug von Aktien begründen)

Am 9. Oktober 2014 teilte uns die Goldin Fund Pte. Ltd., Republic of Singapore, gemäß § 25a WpHG mit, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Gigaset AG, München, am 23. Juli 2014 die Schwellen von 3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30%, 50% und 75% der Stimmrechte überschritten habe. Sie habe an diesem Tag 76,55% der Stimmrechte gehalten (93.010.710 von 121.498.092). Diese setzten sich zusammen aus 83.672.775 Stimmrechten (68,87%) gemäß §§ 21 WpHG (Aktien der Gesellschaft) sowie aus Finanzinstrumenten, die ein Recht zum Erwerb von weiteren 9.337.935 Stimmrechten gemäß § 25a Abs. 1 WpHG begründen (Pflichtwandelanleihen DE000A11QXX2 mit Fälligkeitsdatum 23.01.2016).
Am 9. Oktober 2014 teilte uns die Goldin Investment (Singapore) Ltd., British Virgin Islands, gemäß § 25a WpHG mit, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Gigaset AG, München, am 23. Juli 2014 die Schwellen von 3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30%, 50% und 75% der Stimmrechte überschritten habe. Sie habe an diesem Tag 76,55% der Stimmrechte gehalten (93.010.710 von 121.498.092). Diese setzten sich zusammen aus 83.672.775 Stimmrechten (68,87%) gemäß §§ 21, 22 WpHG (Aktien der Gesellschaft) sowie aus Finanzinstrumenten, die ein Recht zum Erwerb von weiteren 9.337.935 Stimmrechten gemäß § 25a Abs. 1 WpHG begründen (Pflichtwandelanleihen DE000A11QXX2 mit Fälligkeitsdatum 23.01.2016). Es handle sich um eine indirekte Beteiligung; alle vorgenannten Stimmrechte bzw. Finanzinstrumente würden von dem von ihr kontrollierten Unternehmen Goldin Fund Pte. Ltd., Republic of Singapore, gehalten, dessen Stimmrechtsanteil an der Gigaset AG 3% oder mehr betrage, und sei der Goldin Investment (Singapore) Ltd. nach § 22 WpHG zuzurechnen bzw. nach § 25a Abs. 1 Satz 7 WpHG mit deren Stimmrechten zusammenzurechnen.

Am 9. Oktober 2014 teilte uns Herr Pan Sutong, Hong Kong, China, gemäß § 25a WpHG mit, dass sein Stimmrechtsanteil an der Gigaset AG, München, am 23. Juli 2014 die Schwellen von 3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30%, 50% und 75% der Stimmrechte überschritten habe. Er habe an diesem Tag 76,55% der Stimmrechte gehalten (93.010.710 von 121.498.092). Diese setzten sich zusammen aus 83.672.775 Stimmrechten (68,87%) gemäß §§ 21, 22 WpHG (Aktien der Gesellschaft) sowie aus Finanzinstrumenten, die ein Recht zum Erwerb von weiteren 9.337.935 Stimmrechten gemäß § 25a Abs. 1 WpHG begründen (Pflichtwandelanleihen DE000A11QXX2 mit Fälligkeitsdatum 23.01.2016). Es handle sich um eine indirekte Beteiligung; alle vorgenannten Stimmrechte bzw. Finanzinstrumente würden von den von ihm kontrollierten Unternehmen Goldin Investment (Singapore) Ltd. und Goldin Fund Pte. Ltd. gehalten, deren Stimmrechtsanteil an der Gigaset AG jeweils 3% oder mehr betrage, und seien ihm nach § 22 WpHG zuzurechnen bzw. nach § 25a Abs. 1 Satz 7 WpHG mit seinen Stimmrechten zusammenzurechnen.



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