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DGAP-News News vom 15.06.2007

Aragon AG: Bestandsprovisionen nach BFH-Urteil auch weiterhin umsatzsteuerfrei

ARAGON AG / Sonstiges

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· Bestandsprovisionen nach BFH-Urteil auch weiterhin umsatzsteuerfrei · Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf nun letztinstanzlich von oberster Behörde bestätigt

Wiesbaden, 15. Juni 2007

Die Einschätzung des Aragon-Managements, dass es umsatzsteuerlich keine Unterscheidung zwischen der so genannten Abschluss- und Bestandsprovision geben darf, wurde aktuell vom Bundesfinanzhof (BFH) letztinstanzlich bestätigt.

Ursprünglich sollten einmal nach Vorstellungen der Finanzverwaltung Provisionen, die laufzeitabhängig gezahlt werden - im Allgemeinen als Bestandsprovision oder Vertriebsfolgeprovision bezeichnet - der Umsatzsteuer unterliegen. Zu Unrecht, wie bereits die Richter des Finanzgerichts Düsseldorf am 16. Februar 2005 entschieden hatten und wie nun auch vom BFH am 5. Juni 2007 bestätigt wurde. 'Da beide Provisionsteile allein durch die Vermittlung von Investmentfonds entstehen, war es für uns immer eine logische Konsequenz, dass auch die sogenannte Bestandsprovision von der Umsatzsteuer frei gestellt bleiben muss' erläutert Aragon-CEO Dr. Sebastian Grabmaier.

Aragon hatte sich mit ihren Tochterunternehmen in den vergangenen Jahren als einer der führenden Interessenvertreter intensiv bei den zuständigen Finanzministerien der Länder, dem Finanzausschuss des Bundestages, der europäischen Kommission, in den Verbänden VOTUM und BVI und bei zahlreichen Betriebsstättenfinanzämtern bzw. Oberfinanzdirektionen betroffener Vertriebspartner für die Umsatzsteuerfreiheit der Bestandsprovisionen eingesetzt und damit einen signifikanten Mehrwert für die bei den Aragon-Gesellschaften angeschlossenen Vertriebspartner ebenso wie für die Aragon-Aktionäre erzielt.


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Leiter Investor Relations
Aragon Aktiengesellschaft
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62501 Wiesbaden

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Fax: +49 (0) 611 890 575-99

E-Mail: pfeffer@aragon-ag.de






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DGAP 15.06.2007 


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