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alstria office REIT-AG

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DGAP-PVR News vom 09.03.2015

alstria office REIT-AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

alstria office REIT-AG 

09.03.2015 14:59

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



1.
Die BlackRock International Holdings, Inc., New York, NY, Vereinigte Staaten von Amerika hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 04.03.2015 Folgendes mitgeteilt:

Der Stimmrechtsanteil der BlackRock International Holdings, Inc., New York, NY, Vereinigte Staaten von Amerika an der alstria office REIT-AG, Hamburg, Deutschland hat am 02.03.2015 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten und betrug an diesem Tag 3,001% (das entspricht 2371444 Stimmrechten).

0,06% der Stimmrechte (das entspricht 51134 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen.
2,94% der Stimmrechte (das entspricht 2320310 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen.

Es wird darauf hingewiesen, dass der oben genannte Gesamtstimmrechtsbetrag nicht zwangsläufig der Summe der einzeln zugerechneten Stimmrechtsanteile entspricht. Dies resultiert daraus, dass Stimmrechte innerhalb der Struktur der BlackRock-Unternehmensgruppe mehrfach zugerechnet werden.

2.
Die BR Jersey International Holdings L.P., St. Helier, Jersey, Kanalinseln hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 04.03.2015 Folgendes mitgeteilt:
Der Stimmrechtsanteil der BR Jersey International Holdings L.P., St. Helier, Jersey, Kanalinseln an der alstria office REIT-AG, Hamburg, Deutschland hat am 02.03.2015 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten und betrug an diesem Tag 3,001% (das entspricht 2371444 Stimmrechten).

0,06% der Stimmrechte (das entspricht 51134 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen.
2,94% der Stimmrechte (das entspricht 2320310 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen.

Es wird darauf hingewiesen, dass der oben genannte Gesamtstimmrechtsbetrag nicht zwangsläufig der Summe der einzeln zugerechneten Stimmrechtsanteile entspricht. Dies resultiert daraus, dass Stimmrechte innerhalb der Struktur der BlackRock-Unternehmensgruppe mehrfach zugerechnet werden.


09.03.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

 
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