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alstria office REIT-AG

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DGAP-PVR News vom 17.01.2013

alstria office REIT-AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

alstria office REIT-AG 

17.01.2013 15:59

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



Cohen & Steers, Inc., New York, USA, hat uns am 15. Januar 2013 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der alstria office REIT-AG, Hamburg,

a) am 3. April 2007 die Schwelle von 3% überschritten hat und 4,19% (genaue Anzahl Stimmrechte: 2.344.700) sowohl in Bezug auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten als auch in Bezug auf alle mit Stimmrechten versehenen Aktien ein und derselben Gattung betrug. Die Stimmrechte sind ihr vollständig nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 i.V.m. S. 2, 3 WpHG zuzurechnen;

b) am 27. Juni 2007 die Schwelle von 5% überschritten hat und 5,02% (genaue Anzahl Stimmrechte: 2.808.619) sowohl in Bezug auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten als auch in Bezug auf alle mit Stimmrechten versehenen Aktien ein und derselben Gattung betrug. Die Stimmrechte sind ihr vollständig nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 i.V.m. S. 2, 3 WpHG zuzurechnen;

c) am 17. Juli 2007 die Schwelle von 5% unterschritten hat und 4,94% (genaue Anzahl Stimmrechte: 2.764.926) sowohl in Bezug auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten als auch in Bezug auf alle mit Stimmrechten versehenen Aktien ein und derselben Gattung betrug. Die Stimmrechte sind ihr vollständig nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 i.V.m. S. 2, 3 WpHG zuzurechnen;

d) am 3. September 2007 die Schwelle von 5% überschritten hat und 5,02% (genaue Anzahl Stimmrechte: 2.812.938) sowohl in Bezug auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten als auch in Bezug auf alle mit Stimmrechten versehenen Aktien ein und derselben Gattung betrug. Die Stimmrechte sind ihr vollständig nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 i.V.m. S. 2, 3 WpHG zuzurechnen;

e) am 21. September 2007 die Schwelle von 5% unterschritten hat und 4,99% (genaue Anzahl Stimmrechte: 2.796.532) sowohl in Bezug auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten als auch in Bezug auf alle mit Stimmrechten versehenen Aktien ein und derselben Gattung betrug. Die Stimmrechte sind ihr vollständig nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 i.V.m. S. 2, 3 WpHG zuzurechnen;

f) am 4. Februar 2008 die Schwelle von 3% unterschritten hat und 2,82% (genaue Anzahl Stimmrechte: 1.577.645) sowohl in Bezug auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten als auch in Bezug auf alle mit Stimmrechten versehenen Aktien ein und derselben Gattung betrug. Die Stimmrechte sind ihr vollständig nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 i.V.m. S. 2, 3 WpHG zuzurechnen;

g) am 30. März 2011 die Schwelle von 3% überschritten hat und 4,69% (genaue Anzahl Stimmrechte: 3.356.481) sowohl in Bezug auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten als auch in Bezug auf alle mit Stimmrechten versehenen Aktien ein und derselben Gattung betrug. Die Stimmrechte sind ihr vollständig nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 i.V.m. S. 2, 3 WpHG zuzurechnen;

h) am 5. Juli 2011 die Schwelle von 5% überschritten hat und 5,01% (genaue Anzahl Stimmrechte: 3.587.601) sowohl in Bezug auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten als auch in Bezug auf alle mit Stimmrechten versehenen Aktien ein und derselben Gattung betrug. Die Stimmrechte sind ihr vollständig nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 i.V.m. S. 2, 3 WpHG zuzurechnen;

i) am 26. August 2011 die Schwelle von 5% unterschritten hat und 3,54% (genaue Anzahl Stimmrechte: 2.537.803) sowohl in Bezug auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten als auch in Bezug auf alle mit Stimmrechten versehenen Aktien ein und derselben Gattung betrug. Die Stimmrechte sind ihr vollständig nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 i.V.m. S. 2, 3 WpHG zuzurechnen; und

j) am 19. Januar 2012 die Schwelle von 3% unterschritten hat und 2,85% (genaue Anzahl Stimmrechte: 2.044.309) sowohl in Bezug auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten als auch in Bezug auf alle mit Stimmrechten versehenen Aktien ein und derselben Gattung betrug. Die Stimmrechte sind ihr vollständig nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 i.V.m. S. 2, 3 WpHG zuzurechnen.



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