Allianz SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation Allianz SE / Allianz SE / Bekanntmachung nach Art.5 Abs. 1 lit.b) der
Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten
Verordnung(EU) Nr. 2016/1052 / Erwerb eigener Aktien
30.07.2018 / 13:56 Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. München, den 30.07.2018 Im Zeitraum vom 23. Juli 2018 bis einschließlich 27. Juli 2018 hat die Allianz SE insgesamt Stück 588.097 Aktien im Rahmen ihres laufenden Aktienrückkaufprogramms gekauft, das mit der Bekanntmachung vom 2. Juli 2018 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr.596/2014 und Art.2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 angekündigt wurde. Dabei wurden jeweils folgende Stückzahlen gekauft: Datum Stück Aktien Durchschnittskurs (EUR) 23.07.2018 89.587 181,7919 24.07.2018 125.300 184,5654 25.07.2018 121.042 183,1844 26.07.2018 127.142 184,4234 27.07.2018 124.986 186,7849 Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 4. Juli 2018 bis einschließlich 27. Juli 2018 gekauften Aktien beläuft sich damit auf 2.287.947 Aktien. Der Erwerb der Aktien der Allianz SE erfolgt ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) durch eine von der Allianz SE beauftragte Bank. Detaillierte Informationen über die Transaktionen gemäß Art. 2 Abs. 3 Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind auf der Internetseite der Allianz SE veröffentlicht (www.allianz.com). 30.07.2018 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de Sprache: Deutsch Unternehmen: Allianz SE Königinstr. 28 80802 München Deutschland Internet: www.allianz.com Ende der Mitteilung DGAP News-Service |