Allianz SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation Allianz SE / Allianz SE / Bekanntmachung nach Art.5 Abs. 1 lit.b) der
Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung
(EU) Nr. 2016/1052 / Erwerb eigener Aktien 05.03.2018 / 16:17 Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. München, den 05.03.2018 Im Zeitraum vom 01. März 2018 bis einschließlich 02. März 2018 hat die Allianz SE insgesamt Stück 266.882 Aktien im Rahmen ihres laufenden Aktienrückkaufprogramms gekauft, das mit der Bekanntmachung vom 29. Dezember 2017 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr.596/2014 und Art.2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 angekündigt wurde. Dabei wurden jeweils folgende Stückzahlen gekauft: Datum Stück Aktien Durchschnittskurs (EUR) 01. März 2018 131.743 EUR 189,7624 02. März 2018 135.139 EUR 184,9949 Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 3. Januar 2018 bis einschließlich 02. März 2018 gekauften Aktien beläuft sich damit auf 5.342.212 Aktien. Der Erwerb der Aktien der Allianz SE erfolgt ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) durch eine von der Allianz SE beauftragte Bank. Detaillierte Informationen über die Transaktionen gemäß Art. 2 Abs. 3 Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind auf der Internetseite der Allianz SE veröffentlicht (www.allianz.com). 05.03.2018 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de Sprache: Deutsch Unternehmen: Allianz SE Königinstr. 28 80802 München Deutschland Internet: www.allianz.com Ende der Mitteilung DGAP News-Service |