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DGAP-News News vom 08.05.2013

Allianz SE: Allianz wird unbefristete, nachrangige Schuldverschreibung im Nennbetrag von 2 Milliarden US-Dollar und einem Kupon von 8,375 Prozent kündigen

Allianz SE / Schlagwort(e): Anleihe

08.05.2013 / 18:58

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Die Allianz SE hat heute die beabsichtigte Kündigung der 8,375% Nachranganleihe (CUSIP: 018805200; ISIN: US0188052007) mit unbegrenzter Laufzeit und einem Volumen von 2.000.000.000 US-Dollar mit Wirkung zum 15. Juni 2013 (Kündigungstag) bekannt gegeben.

Die Rückzahlung der Nachranganleihe erfolgt gemäß den Anleihebedingungen. Der Rückzahlungspreis entspricht dem Nennbetrag plus Zinsen bis zum Kündigungstag (einschließlich). Die Auszahlung erfolgt am Montag, dem 17. Juni 2013.


Die Einschätzungen stehen wie immer unter den nachfolgend angegebenen Vorbehalten.

Vorbehalt bei Zukunftsaussagen
Soweit wir in diesem Dokument Prognosen oder Erwartungen äußern oder die Zukunft betreffende Aussagen machen, können diese Aussagen mit bekannten und unbekannten Risiken und Ungewissheiten verbunden sein. Die tatsächlichen Ergebnisse und Entwicklungen können daher wesentlich von den geäußerten Erwartungen und Annahmen abweichen.

Neben weiteren hier nicht aufgeführten Gründen können sich Abweichungen aufgrund von (i) Veränderungen der allgemeinen wirtschaftlichen Lage und der Wettbewerbssituation, vor allem in Allianz Kerngeschäftsfeldern und -märkten, (ii) Entwicklungen der Finanzmärkte (insbesondere Marktvolatilität, Liquidität und Kreditereignisse), (iii) dem Ausmaß oder der Häufigkeit von Versicherungsfällen (zum Beispiel durch Naturkatastrophen) und der Entwicklung der Schadenskosten, (iv) Sterblichkeits- und Krankheitsraten beziehungsweise -tendenzen, (v) Stornoraten, (vi) insbesondere im Bankbereich, der Ausfallrate von Kreditnehmern, (vii) Änderungen des Zinsniveaus, (viii) Wechselkursen, einschließlich des Euro/US Dollar-Wechselkurses, (ix) Gesetzes- und sonstigen Rechtsänderungen, insbesondere hinsichtlich steuerlicher Regelungen, (x) Akquisitionen, einschließlich anschließender Integrationsmaßnahmen, und Restrukturierungsmaßnahmen, sowie (xi) allgemeinen Wettbewerbsfaktoren ergeben. Terroranschläge und deren Folgen können die Wahrscheinlichkeit und das Ausmaß von Abweichungen erhöhen.
Keine Pflicht zur Aktualisierung 
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