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DGAP-PVR News vom 08.03.2010

AIXTRON AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

AIXTRON AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie)
08.03.2010 17:22

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Die FMR LLC, Boston, MA, USA hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 04.03.2010 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der AIXTRON AG, Herzogenrath, Deutschland, ISIN: DE000A0WMPJ6, WKN: A0WMPJ am 02.03.2010 die Schwelle von 5% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 5,002% (das entspricht 5035265 Stimmrechten) betragen hat.
5,002% der Stimmrechte (das entspricht 5035265 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG in Verbindung mit Satz 2 WpHG
 zuzurechnen.



08.03.2010 Ad-hoc-Meldungen, Finanznachrichten und Pressemitteilungen übermittelt durch die DGAP. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de

 
Sprache:      Deutsch
Unternehmen:  AIXTRON AG
              Kaiserstr. 98
              52134 Herzogenrath
              Deutschland
Internet:     www.aixtron.com
 
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