AIXTRON AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung AIXTRON AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie) 05.11.2009 Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Die Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 04.11.2009 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der AIXTRON AG, Herzogenrath, Deutschland, ISIN: DE000A0WMPJ6, WKN: A0WMPJ am 30.10.2009 die Schwellen von 3% und 5% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 9,61% (das entspricht 9646706 Stimmrechten) betragen hat. Gleichzeitig teilte die Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main, Deutschland, uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 04.11.2009 mit, dass ihr Stimmrechtsanteil an der AIXTRON AG, Herzogenrath, Deutschland, ISIN: DE000A0WMPJ6, WKN: A0WMPJ am 03.11.2009 die Schwellen von 5% und 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 0% (das entspricht 0 Stimmrechten) betragen hat. 05.11.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de Sprache: Deutsch Unternehmen: AIXTRON AG Kaiserstr. 98 52134 Herzogenrath Deutschland Internet: www.aixtron.com Ende der Mitteilung DGAP News-Service |