AIXTRON AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung AIXTRON AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie) 02.11.2009 Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Die FMR LLC, Boston, MA, USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 29.10.2009 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der AIXTRON AG, Kaiserstraße 98, 52134 Herzogenrath, Deutschland, ISIN: DE000A0WMPJ6, WKN: A0WMPJ am 28.10.2009 die Schwelle von 10% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 8,82% (das entspricht 8057640 Stimmrechten) betragen hat. 0,25% der Stimmrechte (das entspricht 228200 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG, 8,57% der Stimmrechte (das entspricht 7829440 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen. Die Zurechnung der Stimmrechte erfolgte unter anderem durch den Fidelity Investment Trust, welcher 3% oder mehr der Stimmrechte an der AIXTRON AG hält. 02.11.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP Sprache: Deutsch Unternehmen: AIXTRON AG Kaiserstr. 98 52134 Herzogenrath Deutschland Internet: www.aixtron.com Ende der Mitteilung DGAP News-Service |