AIXTRON verändert den Vorstand
Dr. Jochen Linck wird als Vorstandsmitglied bestellt
Dr. Bernd Schulte geht mit Ablauf seines Vertrags in den Ruhestand
Der Vorstand der AIXTRON SE wird um einen Finanzvorstand erweitert
Dr. Felix Grawert wird zum 1. April 2021 Vorstandsvorsitzender
Herzogenrath, 20. Mai 2020 - Der Aufsichtsrat der AIXTRON SE (FWB: AIXA) hat heute Herrn Dr. Jochen Linck als neues Mitglied des Vorstands in der Rolle des Chief Technical und Chief Operating Officer bestellt. Herr Dr. Linck wird seinen Posten spätestens zum 1. Dezember 2020 antreten, die Bestellung erfolgt für 3 Jahre. Zum 1. April 2021 wird er bei AIXTRON die Verantwortung für die Bereiche Entwicklung, Einkauf, Fertigung und Logistik, Qualitätsmanagement und IT übernehmen.
Vorstandsmitglied Dr. Bernd Schulte tritt mit Ablauf seines Vertrages zum 31. März 2021 auf eigenen Wunsch in den Ruhestand.
Des Weiteren soll der Vorstand um einen Finanzvorstand auf dann insgesamt drei Mitglieder erweitert werden. Der Nominierungsausschuss des Aufsichtsrats ist tätig, um diese Position kurzfristig zu besetzen.
Vorstandsmitglied Dr. Felix Grawert wird zum 1. April 2021 den Vorstandsvorsitz übernehmen.
Weitere Informationen zu diesen Personalien finden Sie in der heute veröffentlichten Unternehmensmeldung, verfügbar auf https://www.aixtron.com/de/investoren/news.
Kontakt:
Guido Pickert
Investor Relations & Konzernkommunikation
T: +49 (2407) 9030-444
invest@aixtron.com
Weitere Informationen über AIXTRON (FWB: AIXA, ISIN DE000A0WMPJ6) sind im Internet unter http://www.aixtron.com verfügbar.
Zukunftsgerichtete Aussagen
Dieses Dokument kann zukunftsgerichtete Aussagen über das Geschäft, die Finanz- und Ertragslage und Gewinnprognosen von AIXTRON enthalten. Begriffe wie "können", "werden", "erwarten", "rechnen mit", "erwägen", "beabsichtigen", "planen", "glauben", "fortdauern" und "schätzen", Abwandlungen solcher Begriffe oder ähnliche Ausdrücke kennzeichnen diese zukunftsgerichteten Aussagen. Solche zukunftsgerichtete Aussagen geben die gegenwärtigen Beurteilungen, Erwartungen und Annahmen des AIXTRON Managements, von denen zahlreiche außerhalb des AIXTRON Einflussbereiches liegen, wieder und gelten vorbehaltlich bestehender Risiken und Unsicherheiten. Sie sollten kein unangemessenes Vertrauen in die zukunftsgerichteten Aussagen setzen. Sollten sich Risiken oder Ungewissheiten realisieren oder sollten zugrunde liegende Erwartungen zukünftig nicht eintreten beziehungsweise es sich herausstellen, dass Annahmen nicht korrekt waren, so können die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen und Erfolge von AIXTRON wesentlich von denjenigen Ergebnissen abweichen, die ausdrücklich oder implizit in der zukunftsgerichteten Aussage genannt worden sind.. Dies kann durch Faktoren verursacht werden, wie zum Beispiel die tatsächlich von AIXTRON erhaltenen Kundenaufträge, den Umfang der Marktnachfrage nach Depositionstechnologie, den Zeitpunkt der endgültigen Abnahme von Erzeugnissen durch die Kunden, das Finanzmarktklima und die Finanzierungsmöglichkeiten von AIXTRON, die allgemeinen Marktbedingungen für Depositionsanlagen, und das makroökonomische Umfeld, Stornierungen, Änderungen oder Verzögerungen bei Produktlieferungen, Beschränkungen der Produktionskapazität, lange Verkaufs- und Qualifizierungszyklen, Schwierigkeiten im Produktionsprozess, die allgemeine Entwicklung der Halbleiterindustrie, eine Verschärfung des Wettbewerbs, Wechselkursschwankungen, die Verfügbarkeit öffentlicher Mittel, Zinsschwankungen bzw. Änderung verfügbarer Zinskonditionen, Verzögerungen bei der Entwicklung und Vermarktung neuer Produkte, eine Verschlechterung der allgemeinen Wirtschaftslage sowie durch alle anderen Faktoren, die AIXTRON in öffentlichen Berichten und Meldungen, insbesondere im Abschnitt Risiken des Jahresberichts, beschrieben hat. In dieser Mitteilung enthaltene zukunftsgerichtete Aussagen beruhen auf den gegenwärtigen Einschätzungen und Prognosen des Vorstands basierend auf den zum Zeitpunkt dieser Mitteilung verfügbaren Informationen. AIXTRON übernimmt keine Verpflichtung zur Aktualisierung oder Überprüfung zukunftsgerichteter Aussagen wegen neuer Informationen, künftiger Ereignisse oder aus sonstigen Gründen, soweit keine ausdrückliche rechtliche Verpflichtung besteht.
Dieses Dokument liegt ebenfalls in englischer Übersetzung vor, bei Abweichungen geht die deutsche maßgebliche Fassung des Dokuments der englischen Übersetzung vor.
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