AIXTRON SE: Korrektur einer Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG vom 16.09.2015 mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung AIXTRON SE 18.09.2015 17:35 Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Die Baillie Gifford Overseas Limited, Edinburgh, Großbritannien hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 11.09.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der AIXTRON SE, Herzogenrath, Deutschland am 11.09.2015 die Schwelle von 5% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 5,21% (das entspricht 5872610 Stimmrechten) betragen hat. 5,21% der Stimmrechte (das entspricht 5872610 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG zuzurechnen. 18.09.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de Sprache: Deutsch Unternehmen: AIXTRON SE Dornkaulstraße 2 52134 Herzogenrath Deutschland Internet: www.aixtron.com Ende der Mitteilung DGAP News-Service |