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DGAP-PVR News vom 16.10.2014

Korrektur der Veröffentlichung vom 09.10.2014, 15:50 Uhr MEZ - AIXTRON SE: Korrektur von Veröffentlichungen vom 18.01.2011 gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

AIXTRON SE 

16.10.2014 15:25

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



Die Threadneedle Asset Management Holdings Limited, London, Großbritannien hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 06.10.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der AIXTRON SE, Herzogenrath, Deutschland am 13.01.2011 die Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 2,88% (das entspricht 2916834 Stimmrechten) betragen hat. 2,88% der Stimmrechte (das entspricht 2916834 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen.
0,03% der Stimmrechte (das entspricht 33068 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen.


16.10.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

 
Sprache:      Deutsch
Unternehmen:  AIXTRON SE
              Dornkaulstraße 2
              52134 Herzogenrath
              Deutschland
Internet:     www.aixtron.com
 
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