AIXTRON SE Hauptversammlung 2014
Alle Beschlussvorlagen angenommen
Aachen, 14. Mai 2014 - Die Aktionäre der AIXTRON SE (FWB: AIXA, NASDAQ: AIXG), einem weltweit führenden Hersteller von Depositionsanlagen für die Halbleiterindustrie, stimmten heute mit den erforderlichen Mehrheiten für alle Beschlussvorlagen, die Vorstand und Aufsichtsrat auf der diesjährigen Hauptversammlung präsentierten.
Wichtige Beschlüsse
Dabei wurden folgende Tagesordnungspunkte von der 17. ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft beschlossen:
- Entlastung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013
- Wahl des Abschlussprüfers für Konzern und SE für das Geschäftsjahr 2014
- Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien
- Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2014
Alle Vorlagen wurden mit einer Zustimmungsquote von bis zu 98,6 Prozent angenommen. Bei der Hauptversammlung im Aachener Eurogress waren rund 44 Prozent des Grundkapitals vertreten.
Präsentation und Rede
Das Redemanuskript des Vorstands und die Präsentation zu Tagesordnungspunkt 1 der Einladung können von der Homepage heruntergeladen werden: www.aixtron.de/hv.
Kontakt:
Guido Pickert
Investor Relations und Konzernkommunikation
T: +49 (2407) 9030-444
F: +49 (2407) 9030-445
invest@aixtron.com
Weitere Informationen über AIXTRON (FWB: AIXA, ISIN DE000A0WMPJ6; NASDAQ: AIXG, ISIN US0096061041) sind im Internet unter http://www.aixtron.com verfügbar.
Zukunftsgerichtete Aussagen
Diese Pressemitteilung kann zukunftsgerichtete Aussagen über das Geschäft, die Finanz- und Ertragslage und Gewinnprognosen von AIXTRON im Sinne der "Safe Harbor"-Bestimmungen des US-amerikanischen Private Securities Litigation Reform Act von 1995 enthalten. Begriffe wie "können", "werden", "erwarten", "rechnen mit", "erwägen", "beabsichtigen", "planen", "glauben", "fortdauern" und "schätzen", Abwandlungen solcher Begriffe oder ähnliche Ausdrücke kennzeichnen diese zukunftsgerichteten Aussagen. Solche zukunftsgerichteten Aussagen geben unsere gegenwärtigen Beurteilungen und Annahmen wieder und gelten vorbehaltlich bestehender Risiken und Unsicherheiten. Sie sollten kein unangemessenes Vertrauen in die zukunftsgerichteten Aussagen setzen. Die tatsächlichen Ergebnisse und Trends können wesentlich von unseren zukunftsgerichteten Aussagen abweichen. Dies kann durch Faktoren verursacht werden, wie zum Beispiel die tatsächlich von AIXTRON erhaltenen Kundenaufträge, den Umfang der Marktnachfrage nach Depositionstechnologie, den Zeitpunkt der endgültigen Abnahme von Erzeugnissen durch die Kunden, das Finanzmarktklima und die Finanzierungsmöglichkeiten von AIXTRON, die allgemeinen Marktbedingungen für Depositionsanlagen, und das makroökonomische Umfeld, Stornierungen, Änderungen oder Verzögerungen bei Produktlieferungen, Beschränkungen der Produktionskapazität, lange Verkaufs- und Qualifizierungszyklen, Schwierigkeiten im Produktionsprozess, die allgemeine Entwicklung der Halbleiterindustrie, eine Verschärfung des Wettbewerbs, Wechselkursschwankungen, die Verfügbarkeit öffentlicher Mittel, Zinsschwankungen bzw. Änderung verfügbarer Zinskonditionen, Verzögerungen bei der Entwicklung und Vermarktung neuer Produkte, eine Verschlechterung der allgemeinen Wirtschaftslage sowie durch alle anderen Faktoren, die AIXTRON in öffentlichen Berichten und Meldungen aufgeführt und bei der U.S. Securities and Exchange Commission eingereicht hat. In dieser Mitteilung enthaltene zukunftsgerichtete Aussagen beruhen auf den gegenwärtigen Einschätzungen und Prognosen des Vorstands sowie den ihm derzeit verfügbaren Informationen und haben Gültigkeit zum Zeitpunkt dieser Mitteilung. AIXTRON übernimmt keine Verpflichtung zur Aktualisierung oder Überprüfung zukunftsgerichteter Aussagen wegen neuer Informationen, künftiger Ereignisse oder aus sonstigen Gründen, soweit keine ausdrückliche rechtliche Verpflichtung besteht.